Seit Freitag, 19. März, liegt die 7-Tages-Inzidenz laut Gesundheitsamt für Freiburg über 50
FWTM in Kontakt mit Einzelhandel
Ab Dienstag, 23. März gilt für den Einzelhandel erneut „Click and Meet“. Anlass ist die 7-Tages-Inzidenz, die seit Freitag, 19. März, drei Tage in Folge über 50 liegt.
Der Einzelhandel darf somit seine Geschäfte nur unter Berücksichtigung der Auflagen der Corona-Verordnung öffnen. Kundinnen und Kunden können sich nach vorheriger Terminabsprache in einem festen Zeitfenster in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmeter gleichzeitig anwesend sein. In einem Geschäft mit 400 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen also gleichzeitig zehn Kunden nach vorheriger Terminabsprache anwesend sein. Kundinnen und Kunden sowie Beschäftige müssen eine medizinische Maske tragen.
Oberbürgermeister Martin Horn bedauert die Beschränkung für den Freiburger Einzelhandel und bittet die Freiburgerinnen und Freiburger sich weiterhin konsequent an die Regeln zu halten.
Das für die Stadt Freiburg zuständige Gesundheitsamt im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald prüft die täglichen Inzidenzen und hat heute entsprechend der Coronaverordnung des Landes die maßgebliche Überschreitung der Inzidenz an mindestens 3 aufeinanderfolgenden Tagen verbindlich festgestellt und öffentlich bekannt gegeben. Damit sind die Voraussetzungen für Click and Meet für den Einzelhandel gegeben.
Die Einzelhandelsverbände und lokalen Zusammenschlüsse wurden bereits am Donnerstag durch die FWTM über die Entwicklung informiert, damit sich deren Mitglieder auf die Situation frühzeitig einstellen und agieren können
Da am Sonntag, 21. März die 7-Tages-Inzidenz für Baden-Württemberg mit 103,1 angegeben wurde, bleibt abzuwarten, ob und welche Einschränkungen das Land erlassen wird. Auch die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz werden dafür entscheidend sein.
Zur Orientierung hinsichtlich der aktuell geltenden Vorgaben bietet die Stadt Freiburg im Corona-Portal unter www.freiburg.de/coronavirus ("Was gilt aktuell") jeweils entsprechende Informationen an. |