Wer alte Möbel, HaushaltsgerĂ€te oder sonstige SchĂ€tze im Internet verkauft, schafft Platz und verdient zuweilen ordentlich Geld. Der Verkauf kann aber auch viel Ărger bringen, wenn mit den Produkten etwas nicht stimmt oder sie nach kurzer Zeit kaputt gehen. ï»żDie Zeitschrift Finanztest zeigt in ihrer April-Ausgabe, wie sich das Haftungsrisiko minimieren lĂ€sst.
Wer etwas verkauft, muss dafĂŒr einstehen, dass die Ware der Beschreibung entspricht. Sie muss so gut sein, wie es ein KĂ€ufer erwarten darf. Wenn etwas nicht stimmt, hat der KĂ€ufer dafĂŒr geradezustehen. Er haftet aber auch dann, wenn er von dem Mangel nichts weiĂ. Das kann teuer werden.
Wer verkauft, kann aber die Haftung fĂŒr versteckte und unbekannte MĂ€ngel ausschlieĂen. Wenn ein KĂ€ufer sich auf ein solches Angebot einlĂ€sst, haftet der VerkĂ€ufer nur noch, wenn er wissentlich SchĂ€den oder MĂ€ngel verschwiegen oder mehr versprochen hat, als seine Ware hĂ€lt. Wichtig sind beim Haftungsausschluss die richtigen Formulierungen, sonst sind sie nicht gĂŒltig. Finanztest beschreibt, welche fĂŒr einen Einzelverkauf, fĂŒr Neuware und wiederholte Angebote die richtigen sind und gibt Tipps fĂŒr KĂ€ufer und VerkĂ€ufer. Der Artikel Haftungsausschluss findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter ï»żwww.test.de/haftung-ausschliessen abrufbar. |