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Donnerstag, 21. November 2024
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Karlsruhe: Neuer Briefwahlrekord bei Landtagswahl
StÀdtisches Wahlamt erinnert an Maskenpflicht bei der Urnenwahl

Das Interesse der Wahlberechtigten, ihre Stimme auf dem Weg der Briefwahl abzugeben, ist auch bei dieser Landtagswahl ungebrochen. Bereits bis Donnerstagvormittag, 25. Februar, haben die Mitarbeitenden des Wahlamtes etwa 77.000 Briefwahlunterlagen ausgestellt und versandt – so viele wie noch nie zuvor bei einer Wahl in der FĂ€cherstadt. Damit liegt die Zahl der AntrĂ€ge beim jetzigen Zwischenstand um mehr als 40.000 ĂŒber der Gesamtzahl von 2016, so dass ein neuer Höchststand deutlich jenseits der Marke von 90.000 AntrĂ€gen zu erwarten ist.

Auch bei der Landtagswahl 2021 ist das Stadtgebiet der Stadt Karlsruhe in die beiden Landtagswahlkreise 27 Karlsruhe I (Ost) und 28 Karlsruhe II (West) aufgeteilt. Zur Unterscheidung der Wahlkreise ist auch 2021 der Stimmzettel fĂŒr den Wahlkreis 27 wieder wie gewohnt in grĂŒner und der Stimmzettel fĂŒr den Wahlkreis 28 in gelber Farbe gehalten. Am rechten oberen Stimmzettelrand befindet sich ein eingestanztes Loch als Tasthilfe fĂŒr blinde und sehbehinderte WĂ€hlerinnen und WĂ€hler. Menschen mit einer SehbeeintrĂ€chtigung können sich darĂŒber hinaus auch bei dieser Wahl wieder einer Stimmzettelschablone zur Erleichterung der Stimmabgabe bedienen. AuskĂŒnfte zu Hilfsmitteln fĂŒr blinde und sehbehinderte Personen gibt es unter der Telefonnummer 0761/36122.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wĂ€hlen möchten, haben noch bis zum Freitag vor der Wahl, 12. MĂ€rz 2021, Gelegenheit, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und entgegennehmen möchte, kann sich dazu an das zentrale BriefwahlbĂŒro der Stadt Karlsruhe (Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe) wenden. Die Öffnungszeiten des zentralen BriefwahlbĂŒros sind montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und am letzten Öffnungstag, Freitag, 12. MĂ€rz 2021, bis 18 Uhr.

Wahlberechtigte, die den elektronischen Antragsweg bevorzugen, finden unter www.karlsruhe.de den entsprechenden Link zum Online-Antrag. Online im Internet kann die Briefwahl noch bis Dienstag, 9. MĂ€rz 2021, 12 Uhr beantragt werden. DarĂŒber hinaus bietet sich fĂŒr Smartphonenutzer auch bei dieser Landtagswahl die Möglichkeit, den Internetantrag mittels individualisiertem, auf der RĂŒckseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, aufzurufen.

Wahlbriefe rechzeitig zurĂŒcksenden

FĂŒr die RĂŒcksendung der Wahlbriefe an das Wahlamt sollte unbedingt ausreichend Zeit eingeplant werden. Damit die Wahlbriefe bei einem Postversand dem Wahlamt rechtzeitig vor der AuszĂ€hlung am Wahlsonntag, 18 Uhr, zugehen, empfiehlt es sich, diese bis spĂ€testens Mittwoch, 10. MĂ€rz 2021, zur Post zu geben. Danach sollten Wahlbriefe direkt in den entsprechend gekennzeichneten Briefkasten am BriefwahlbĂŒro in der Kriegsstraße 100 oder beim Wahlamt, ZĂ€hringerstraße 61 eingeworfen werden.

Zur KlĂ€rung von Fragen rund um die Briefwahl und Wahlberechtigung hat das Wahlamt eine zentrale Servicenummer eingerichtet. Unter der Telefonnummer 0721/133-1250 ist das BriefwahlbĂŒro montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr erreichbar. Alle wichtigen Infos zur Briefwahl finden sich auch unter www.karlsruhe.de/wahlen.

Sollten die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugestellt werden, kann nur noch bis Samstag, 13. MĂ€rz, 12 Uhr, Ersatz ausgestellt werden. Das Wahlamt bittet um frĂŒhzeitigen RĂŒckruf unter der oben genannten Nummer. Es ist nicht möglich, nach der Beantragung und dem Nichterhalt der Briefwahlunterlagen an der Urne zu wĂ€hlen.

Mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz an Wahlurne

Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung besteht jetzt die Pflicht fĂŒr alle Wahlberechtigten, bei der Landtagswahl den Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen vor und im WahlgebĂ€ude einzuhalten und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung, wie auch beim Betreten von GeschĂ€ften oder der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, zu tragen. Im GebĂ€udeeingang sorgt ein Sicherheitsdienst fĂŒr das Einhalten der Maskenpflicht, der AbstĂ€nde und das Desinfizieren der HĂ€nde. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht besteht nur fĂŒr Personen, die durch Ă€rztliche Bescheinigung nachweisen, dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen GrĂŒnden nicht möglich ist.

Im Wahlraum selbst können sich nur so viele Wahlberechtigte aufhalten, wie der Wahlraum Wahlkabinen bereithĂ€lt. PlexiglaswĂ€nde schĂŒtzen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie regulieren auch den Zugang, lĂŒften regelmĂ€ĂŸig und reinigen die Wahlkabine in regelmĂ€ĂŸigen AbstĂ€nden. Aus HygienegrĂŒnden liegt in der Wahlkabine selbst kein Schreibstift mehr bereit. Daher bittet das Wahlamt alle Wahlberechtigten, die an der Urne wĂ€hlen möchten, Folgendes mitzubringen: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz, Wahlbenachrichtigung, Personalausweis oder Reisepass, Kugelschreiber.

Personen, die selbst in den vergangenen 14 Tagen positiv auf Covid-19 getestet wurden oder unter QuarantĂ€ne stehen, können faktisch nicht an die Urne treten, so dass auch sie umgehend Briefwahlunterlagen beantragen sollten. Der Zutritt zum WahlgebĂ€ude ist außerdem Personen untersagt, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Personen stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt nicht 10 Tage vergangen sind, typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns aufweisen oder keine Maske tragen, ohne dass eine Ausnahmebescheinigung vorliegt.

Bei auftretender Krankheit oder QuarantĂ€ne-Anordnung kurz vor dem Wahltag, steht das Wahlamt, in der ZĂ€hringerstraße 61, 76133 Karlsruhe, am Samstag, 13 MĂ€rz, von 8 bis 12 Uhr, sowie am Wahlsonntag von 8 bis 15 Uhr, zur Ausstellung von Wahlscheinen fĂŒr die Briefwahl zur VerfĂŒgung. Damit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, wird ein Nachweis durch ein Ă€rztliches Attest oder eine Bescheinigung der QuarantĂ€ne-Anordnung benötigt. In den genannten FĂ€llen muss eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen; diese benötigt zur Abholung eine unterschriebene Vollmacht.
 
Eintrag vom: 26.02.2021  




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