In FuĂgĂ€ngerzonen, auf WochenmĂ€rkten, bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen RĂ€umen bleibt MundNasen-Bedeckung vorgeschrieben
Von heute Mitternacht (19.2.) an besteht keine generelle Maskenpflicht mehr in der Freiburger Innenstadt. Die bisherige AllgemeinverfĂŒgung war bis zum heutigen Tag befristet. Sie regelte eine generelle Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in der Freiburger FuĂgĂ€ngerzone und bei Veranstaltungen.
Wie bei allen Corona-MaĂnahmen gilt auch hier, dass bei der VerlĂ€ngerung die jeweils aktuelle Situation zu berĂŒcksichtigen ist. In Freiburg ist die 7-Tage-Inzidenz im Vergleich zum Dezember und zum Januar deutlich zurĂŒckgegangen. Hinzu kommt, dass in FuĂgĂ€ngerzonen bereits nach der baden-wĂŒrttembergischen Corona-Verordnung eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss, auĂer wenn ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann. Auch auf WochenmĂ€rkten gilt nach der Corona-Verordnung des Landes eine generelle Maskenpflicht.
Angesichts der momentanen Inzidenz ist eine kommunale Regelung, die ĂŒber die erwĂ€hnte landesrechtliche Maskenpflicht in FuĂgĂ€ngerzonen hinausgeht, fĂŒr effektiven Infektionsschutz derzeit nicht erforderlich. Deshalb verlĂ€ngert die Stadt Freiburg die generelle Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in der FuĂgĂ€ngerzone vorerst nicht.
Die Stadtverwaltung rĂ€t dennoch eindringlich, weiterhin durchweg eine Mund-Nasen-Bedeckung in der Freiburger FuĂgĂ€ngerzone zu tragen. Neben einem ausreichenden Abstand ist die Mund-Nasen-Bedeckung derzeit immer noch der wirksamste Infektionsschutz.
Anders sieht es bei Versammlungen in geschlossenen RĂ€umen und bei Veranstaltungen aus: Hier besteht immer noch ein erhöhtes Ansteckungsrisiko, weil in diesen FĂ€llen zum einen Menschen hĂ€ufig fĂŒr lĂ€ngere Zeit auf engem Raum zusammenkommen und zum anderen in geschlossenen RĂ€umen eine ausreichende BelĂŒftung oft nicht durchweg gewĂ€hrleistet ist.
Im Stadtgebiet sind bisher rund 90 Personen bekannt, die von einer Virusmutation betroffen sind. Die britische B.1.1.7-Variante gilt als erheblich ansteckender. Erste Auswertungen des Robert-Koch-Instituts deuten laut Medienberichten darauf hin, dass selbst bei den geltenden EinschrĂ€nkungen wieder ein exponentieller Anstieg der Infektionszahlen die Folge sein kann. Daher bedarf es fĂŒr einen umfassenden Schutz vor Ansteckungen bei diesen Ereignissen nach wie vor einer kommunalen Regelung, die ĂŒber die landesrechtlichen Vorgaben hinausgeht. In Freiburg gilt deshalb bei Versammlungen in geschlossenen RĂ€umen und bei Veranstaltungen weiterhin die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Bislang war das Gesundheitsamt, das im Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald angesiedelt ist, fĂŒr den Erlass von AllgemeinverfĂŒgungen zustĂ€ndig. Da die Inzidenz in Freiburg seit Ende Januar weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen betrĂ€gt, liegen infektionsschutzrechtliche MaĂnahmen nun in der Verantwortung der Stadt Freiburg als Ortspolizeibehörde. |