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Dienstag, 16. April 2024
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Parship muss loslassen
vzbv prüft Musterfeststellungsklage und sucht dafür Betroffene

Nicht nur am Valentinstag suchen viele Verbraucherinnen und Verbraucher über das Online-Partnervermittlungsportal Parship nach der großen Liebe. Doch langfristig gebunden sind sie am Ende oft nur an den Anbieter. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will deshalb feststellen lassen, dass die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung von Parship unwirksam sind und dass Verbraucher jederzeit kündigen können. Zu diesem Zweck prüft der vzbv die Erhebung einer Musterfeststellungsklage und ist dafür auf Fallschilderungen von Verbrauchern angewiesen.

„Wenn das Vertrauen nicht mehr da ist, muss man loslassen können – dazu ist auch Parship verpflichtet. Kunden geben Parship ihr Innerstes preis und müssen dann auch selbst entscheiden dürfen, ob sie bei dem Anbieter bleiben wollen. Für Irritationen hatten vor kurzem Parships geänderte Regeln zur Sichtbarkeit von Nutzerfotos gesorgt“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Gerade in den harten und einsamen Pandemiezeiten rechnen wir mit einer großen Zahl betroffener Verbraucher, denen wir mit der Musterfeststellungsklage helfen könnten.“
 
Eintrag vom: 19.02.2021  




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