Die Landesregierung hat die nächtlichen wie auch die täglichen landesweiten Ausgangsbeschränkungen aufgehoben.
Weiterhin gültig und zu beachten sind jedoch die Kontaktbeschränkungen. Private Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. Auch die Fasnet stellt hier keine Ausnahme dar.
Die Stadt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Kontaktbeschränkungen zu beachten und die vielen digitalen Angebote der Fasnet zu nutzen. |