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Landtagswahl am 14. März unter Corona-Bedingungen
(c) Foto: Patrick Seeger/Stadt Freiburg
 
Landtagswahl am 14. März unter Corona-Bedingungen
Stadt Freiburg und Deutsche Post starten mit Briefwahl
Landesweit wird mit Briefwahl-Rekord gerechnet
Morgen beginnt Versand der Wahlbenachrichtigungen

Ab Donnerstag, 4. Februar, werden die Benachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März an die rund 157.000 Wahlberechtigten in Freiburg verschickt. Spätestens bis Samstag, 20. Februar, wird der Versand dann abgeschlossen sein. Die Deutsche Post empfiehlt, die tägliche Post aufmerksam durchzusehen. Häufig liegen die Wahlbenachrichtigungen zwischen anderen Sendungen oder werden mit Werbesendungen verwechselt.

Briefwahlunterlagen können am schnellsten mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder auf www.freiburg.de/briefwahl beantragt werden.

Neben der Briefwahl besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, persönlich im Wahlamt in der Berliner Allee 1 vorbeizukommen, seine Unterlagen dort in Empfang zu nehmen und gleich zu wählen. Das Briefwahlbüro ist ab Montag, 8. Februar, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, und in der Woche vor dem Wahltag (8. bis 12. März) von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Ab Montag, 8. Februar, liegen die Stimmzettel der beiden Freiburger Landtagswahlkreise vor, und der Briefwahlversand kann beginnen. Seit Jahren nimmt der Anteil der Briefwähler und Wählerinnen zu, bei der Gemeinderatswahl 2019 lag er zuletzt bei 35 Prozent. Zur Landtagswahl rechnet die Stadt Freiburg aufgrund der Corona-Pandemie nochmals mit einem kräftigen Anstieg auf 50 bis 60 Prozent. Um diese Herausforderung meistern zu können, arbeitet die Stadt erstmals mit dem erfahrenen Dienstleister Franz-Mailing in Gundelfingen zusammen. Dort werden die meisten Briefwahlsendungen täglich kuvertiert, versandfertig gemacht und bei der Deutschen Post in Hochdorf eingeliefert.

Bürgermeister Stefan Breiter, in dessen Zuständigkeitsbereich das Wahlamt fällt, appellierte heute bei einem Ortstermin in Hochdorf an alle Freiburgerinnen und Freiburger: „Mit der Briefwahl können alle Wahlberechtigten kontaktlos wählen. Mit unseren professionellen Dienstleistern möchten wir den bestmöglichen Service bieten. Da wir dieses Mal einen Briefwahlanteil in Rekordhöhe erwarten, sollte man etwas Geduld mitbringen, seinen Antrag frühzeitig stellen und den roten Wahlbrief möglichst zügig ans Wahlamt zurückschicken.“

Bei der Deutschen Post erfolgt der Versand von Wahlunterlagen und roten Wahlbriefen nach höchsten Qualitäts- und Datenschutz-Standards. In den Briefzentren werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung aller Wahlsendungen präzise vorbereitet. Sind Briefkästen und Klingelschilder beim Empfänger richtig gekennzeichnet und gut erkennbar, können die Postboten die Sendung zuverlässig zustellen. Arne Moser, Leiter des Briefzentrums der Deutschen Post in Freiburg, sagt: „Aufgrund der Pandemie ist für die Landtagswahl überall mit einem hohen Briefwähleranteil zu rechnen. Darauf haben wir uns auch im Briefzentrum Freiburg vorbereitet. Wir übernehmen für das Gebiet von Emmendingen bis Waldshut-Tiengen die Sortierung und Verteilung von 640.000 Wahlbenachrichtigungen, die Bearbeitung der Briefwahlunterlagen und die Sortierung der von der Wählerschaft verschickten Wahlbriefe entsprechend der einzelnen Kommunen. Wir werden diese den Wahlbüros bis zum Wahlsonntag termingerecht zustellen.“ Einen besonderen Service bietet die Deutsche Post dabei der Stadt Freiburg an. Hier übernimmt sie zusätzlich das Vorsortieren für die Briefwahlbezirke.

Wer per Brief wählen will, muss dafür sorgen, dass der rote Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr beim Wahlamt eingeht. Um sicherzugehen, dass er rechtzeitig ankommt, empfiehlt die Deutsche Post, den Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag zu versenden. Bei Postversand innerhalb Deutschlands muss er nicht frankiert werden.

Wer Briefwahlunterlagen beantragt, erhält mit dem Stimmzettel und den Umschlägen für Stimmabgabe und Rückversand einen persönlichen Wahlschein. Nur wenn er unterschrieben ist und dem Wahlbrief beiliegt, wird die Stimmabgabe zur Auszählung zugelassen. Wahlhelfer und -helferinnen prüfen dabei jeden einzelnen Wahlschein auf seine Gültigkeit. Wahlberechtigte, die einen Briefwahlantrag gestellt haben, werden im Wählerverzeichnis gesperrt und können im Wahllokal nur dann wählen, wenn sie ihren Wahlschein vorlegen, also keine Briefwahl abgeschickt haben.

zum Bild oben:
Bürgermeister Stefan Breiter (links) und Arne Moser, Leiter des Briefzentrums der Deutschen Post in Freiburg, mit Briefwahlunterlagen im Briefzentrum der Post in Hochdorf.
(c) Foto: Patrick Seeger/Stadt Freiburg
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Eintrag vom: 03.02.2021  




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