Stellungnahme des vzbv zum Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG)
Das Bundesministerium fĂŒr Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf fĂŒr ein Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) veröffentlicht. Mit dem TTDSG sollen die Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Telemediengesetzes zusammengefĂŒhrt und an die Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unterstĂŒtzt dieses Ziel.
Das Nebeneinander der Regelungen, sowie die zum Teil nicht erfolgte Umsetzung der ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht, haben in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Anbietern von Telemedien und Telekommunikationsdiensten gefĂŒhrt.
Insbesondere begrĂŒĂt der vzbv, dass das BMWi eine Regelung eng am Wortlaut der Vorgaben der europĂ€ischen ePrivacy-Richtlinie vorschlĂ€gt, nach der das Speichern und Auslesen von Informationen auf den Endeinrichtungen der Verbraucher grundsĂ€tzlich nur nach einer zuvor erteilten, informierten Einwilligung zulĂ€ssig ist. Darunter fĂ€llt beispielsweise der Einsatz von Technologien, mit denen die Interessen und Verhaltensweisen der Verbraucher im Internet zu Werbezwecken nachverfolgt werden. |