Verteilung angelaufen: Betroffene bedürftige Freiburgerinnen und Freiburger werden direkt kontaktiert
SGB II-Empfänger werden über den Bund versorgt
27.01.21. Von heute an verteilt die Stadt Freiburg rund 25.000 medizinische Masken an 2290 bedürftige Bürgerinnen und Bürger. Oberbürgermeister Martin Horn betont: „In einer Pandemie darf Gesundheitsschutz keine Frage des Geldbeutels sein. Daher werden wir diese Sofortmaßnahme als Stadt Freiburg übernehmen. Mein Dank gilt dem Gemeinderat, der die rasche Verteilung kurzfristig unterstützt hat.“ Der Gemeinderat wurde im jüngsten Haupt- und Finanzausschuss vorab informiert, so dass die Verteilung aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit umgehend starten kann.
Erster Bürgermeister Ulrich von Kirchbach ergänzt: „Wir versorgen mit dieser Aktion jene Bevölkerungsteile schnell und unkompliziert, die in dieser schweren Zeit nicht die ausreichenden finanziellen Mittel für medizinische Masken dafür haben.“
Die Betroffenen müssen sich nicht bei einer städtischen Stelle melden. Die KN95-Masken werden ab sofort über den Postweg versandt. Die Verteilung übernimmt das Amt für Soziales und Senioren (ASS), das über alle erforderlichen Adressen verfügt und klare Kriterien festgelegt hat.
Wer in Freiburg lebt, Leistungen nach SGB IX, XII und AsylblG empfängt und zwischen 6 und 59 Jahren alt ist, erhält diese Masken. Senioren über 60 Jahren kommen bereits über Gutscheine ihrer Krankenkassen an die Masken, für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht.
Personen in Obdachlosenunterkünften und in der Notübernachtung erhalten bereits seit Dezember 2020 medizinische Masken, die das Land Baden-Württemberg bereit gestellt hat.
Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach SGB II (Hartz IV) werden über den Bund versorgt. Sie erhalten Gutscheine über das Jobcenter; der entsprechende Beschluss des Bundesministeriums wird in Kürze erwartet.
Über 3.500 der genannten Masken gehen an die Streetworker im ASS, die sie bei Bedarf an ihr Klientel auf der Straße ausgeben.
Die jüngste Coronaverordnung des Landes, die am Montag in Kraft trat, regelt erstmals die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, etwa beim Einkaufen und beim Benutzen des ÖPNV. Bisher hatten hierfür selbstgemachte Mund-Nasen-Bedeckungen und Schals ausgereicht. |