Seit Ende 2020 ist die VerkĂŒrzung des Verfahrens zur Restschuldbefreiung Gesetz. Damit können Einzelpersonen innerhalb von drei Jahren schuldenfrei werden. Davor war das in der Regel erst nach sechs Jahren möglich. Wie die Prozesse um ï»żInsolvenzverfahren und Restschuldbefreiung ablaufen, erklĂ€rt die Zeitschrift Finanztest in ihrer Februar-Ausgabe.
In der Corona-Pandemie sorgen sich viele SelbststÀndige und Privatleute um ihre finanzielle Zukunft. Durch die EinschrÀnkungen funktionieren viele GeschÀftsmodelle nicht wie gewohnt, oft gehen auch Kredite oder staatliche Hilfen zur Neige. Wenn SelbststÀndige oder Privatleute bereits fÀllige Forderungen nicht mehr bezahlen können, haben sie die Möglichkeit, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Vor dem Insolvenzantrag können Schuldner versuchen, sich mit den GlĂ€ubigern auĂergerichtlich zu einigen. FĂŒr die Privatinsolvenz ist dieser Schritt verpflichtend. Findet keine Einigung statt, wird der Insolvenzantrag gestellt. Dabei gibt es fĂŒr SelbststĂ€ndige und Privatleute unterschiedliche Verfahren, die aber nach demselben Prinzip ablaufen. Das Verfahren zur Restschuldbefreiung lĂ€uft ab dem Insolvenzantrag und dauert seit Oktober 2020 regulĂ€r nur noch drei anstatt bisher sechs Jahre.
Finanztest rĂ€t: Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, sollten sich frĂŒhzeitig beraten lassen. Hilfe bieten beispielsweise Schuldnerberatungsstellen von Verbraucherzentralen oder Wohlfahrtsorganisationen an. Oft sind die Angebote kostenlos.
Der Test Insolvenz findet sich in der ï»żFebruar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter ï»żwww.test.de/ueberschuldung abrufbar. |