Klöckner erlaubt Neonicotinoide im Rübenanbau in fünf Bundesländern
Berlin/Verden, 22. Dezember 2020. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hat die Anwendung eines bisher verbotenes Pestizids wieder erlaubt. Dagegen haben bereits über 450.000 Menschen einen Eil-Appell unterzeichnet, den Campact heute in Berlin ans Ministerium übergibt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz, das Klöckner untersteht, hat kurz vor Weihnachten für fünf von 16 Bundesländern eine Sondergenehmigung für den Einsatz von Neonicotinoiden im Zuckerrübenanbau erteilt. Neonicotinoide sind Insektengifte, die die Nerven von Bienen schädigen und zum Tod ganzer Bienenvölker führen können. Sie sind im Jahr 2018 EU-weit verboten worden.
“Neonicotinoide wieder zu erlauben, ist ein Weihnachtsgeschenk für die Agrarlobby - und eine Hiobsbotschaft für Bienen und andere Insektenarten. Das Pestizid ist einer der Hauptverursacher des Insektensterbens und hat auf unseren Äckern nichts mehr verloren”, sagt Christoph Bautz, geschäftsführender Vorstand von Campact. “Dass in wenigen Tagen eine halbe Million Menschen unseren Eil-Appell unterzeichnen zeigt, auf wieviel Unverständnis Klöckners Entscheidung in der Bevölkerung trifft.”
Das Thiamethoxam soll Blattläuse töten, die eine Zuckerrübenkrankheit übertragen, aber Neonicotinoide töten wahllos. Sie tragen so zum massiven Insekten- und Artenschwund bei. Daher waren drei Neonicotinoide, darunter Thiamethoxam, 2018 für den Einsatz im Freiland verboten worden. Nur noch im Gewächshaus sollten sie zum Einsatz kommen. Das hat Julia Klöckner nun per Ausnahme-Genehmigung gekippt.
Mit der Zulassung wird Zuckerrübenbetrieben vom 1. Januar 2021 bis 30. April 2021 erlaubt, ihre Rübensamen mit Thiamethoxam zu behandeln. Das hat fatale Folgen. Im April sind die Honigbienen bereits unterwegs. Sie verlieren nach Kontakt mit dem Gift die Orientierung und können ihren Bienenstock nicht wiederfinden. Bestimmte Wildbienenarten bauen aus dem Boden der Äcker ihre Nester und sind dem Nervengift dann dauerhaft ausgesetzt. |