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Bundesweite Schließung der Kitas und Schulen
Notbetreuung in Freiburg steht
Stadtverwaltung setzt die Landesbeschlüsse um

Freiburg, 15.12.2020. Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben am vergangenen Wochenende entschieden, bundesweit alle Schulen, Kindertagesstätten und die Kindertagespflege vom 16. Dezember bis zum 10. Januar zu schließen. Die Kinder sollen in dieser Zeit möglichst zuhause betreut werden, um das Infektionsgeschehen einzubremsen.

Für Kinder, die eine Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen, gibt es an den regulären Öffnungstagen eine Notbetreuung, die die jeweiligen Träger organisieren. Ein Anspruch auf Notbetreuung besteht dann, wenn beide Erziehungsberechtigten oder ein alleinerziehender Elternteil bei ihrer Arbeit unabkömmlich sind. Ob es sich um einen Präsenzarbeitsplatz oder um Homeoffice handelt, spielt dabei keine Rolle. Die Eltern können der Einrichtung formlos ihren Bedarf an einer Notbetreuung mitteilen. Bei Fragen können sie sich direkt an ihre Kita wenden.

Das Kultusministerium hatte angekündigt, den Einrichtungen eine Orientierungshilfe für die Notbetreuung an die Hand zu geben. Diese steht seit heute Mittag bereit, das Amt für Kinder, Jugend und Familie hat sie bereits umgehend an alle Kitas und freien Träger in Freiburg weitergeleitet.

Bürgermeisterin Stuchlik appelliert an die Eltern: „Das Infektionsgeschehen lässt sich nur reduzieren, wenn wir uns alle an die von Bund und Land getroffenen Entscheidungen halten und weitestgehend zuhause bleiben.“

Auch an den öffentlichen Schulen in Freiburg ist eine Notbetreuung eingerichtet: Für Schülerinnen und Schüler der Klasse 1 bis 7, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, gibt es an den regulären Schultagen von 16. bis 22. Dezember eine Notbetreuung vor Ort. Sie erfolgt zu den sonst üblichen Zeiten durch die jeweiligen Lehrkräfte und anschließend durch die pädagogischen Fachkräfte der Schulkindbetreuung.

Auch hier gilt: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben die Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende am Arbeitsplatz unabkömmlich sind. Dies betrifft Präsenzarbeitsplätze ebenso wie das Homeoffice. Um den Bedarf an einer schulischen Notbetreuung anzumelden, erhalten betroffene Eltern ein Formular von der Schule, welches sie schnellstmöglich ausgefüllt an diese zurückgeben müssen. Eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Die Schulkindbetreuung kann nur genutzt werden, wenn bereits ein Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Träger besteht und dieser über ausreichende personelle Kapazitäten verfügt. Eltern, die für ihr Kind die Notbetreuung in Anspruch nehmen, können vorerst bis 18. Dezember ein warmes Mittagessen bestellen. Familien, deren Kinder nicht die Notbetreuung nutzen, können bereits bestellte Essen wie gewohnt bis 8.30 Uhr am Vortag stornieren. Ob am 21. und 22. Dezember eine Verpflegung angeboten wird, hängt von der Zahl der Bestellungen ab. In der Regel bieten auch die Horte eine Notbetreuung an.

Bei Fragen können sich die Eltern direkt an die jeweilige Schule beziehungsweise den Träger der Schulkindbetreuung wenden, die die Notbetreuung in Abstimmung organisieren.

Die Ferienbetreuung, ein Freizeitangebot, welches von 4. bis 8. Januar an einigen Grundschulen geplant war, entfällt. Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot der Stadt, welches sich mit Blick auf das Infektionsgeschehen, die neuen Vorschriften und die damit verbundene Schließung der Schulen nicht umsetzten lässt.

Auch die Jugendhäuser sind ab morgen geschlossen.

Grundsätzlich gilt in der Notbetreuung an den Kitas und Schulen wie überall, das Ansteckungsrisiko durch ausreichende Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu senken. Die Gruppen sollen möglichst klein sein und nicht gemischt werden. Der Anspruch auf eine Notbetreuung in Schulen und Kitas gilt nicht zuletzt auch dann, wenn das Kindeswohl ohne diese Betreuung gefährdet ist. Die Einrichtungen, Träger und städtischen Ämter haben diese Regelung im Blick.

Das Amt für Kinder, Jugend und Familien weist darauf hin, dass der AGJ Fachverband Freiburg eine Broschüre mit hilfreichen Tipps für Eltern anbietet. Diese steht seit dem Frühjahr unter www.agj-freiburg.de zum kostenfreien Download bereit.
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Eintrag vom: 16.12.2020  




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