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Freitag, 19. April 2024
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Reiserücktrittsversicherung: Vollschutztarife empfohlen
Urlaub langfristig gebucht, kurz vor der Abreise erkrankt – und dann? Wer im Voraus eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, bekommt in einem solchen Fall die Stornokosten erstattet. Allerdings schützt nicht jede Versicherung gleich gut – auch nicht in Zeiten von Covid-19. Das hat der Test von 132 Tarifvarianten für Einzelpersonen und Familien sowie für Einzelreisen und Jahresverträge ergeben.

Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn der Versicherte seine Reise aufgrund einer unerwarteten schweren Krankheit nicht antreten kann. Zu einem guten Versicherungsschutz gehört aber auch, dass Kunden abgesichert sind, wenn sie nach Abschluss von einer Schwangerschaft erfahren oder von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Testsieger in der Kategorie Einzelreisen leistet das – für Singles und Familien. Dafür erhält er jeweils ein Sehr gut. Bei den Jahresverträgen liegt dieser Versicherer ebenfalls ganz vorn, zusammen mit einem weiteren Anbieter.

Auch eine vorzeitige Heimreise kann teuer werden. Daher empfiehlt Finanztest grundsätzlich, die Policen von Reiserücktritt und Reiseabbruch zu kombinieren und einen Vollschutztarif ohne Selbstbeteiligung zu wählen. 50 dieser Vollschutztarife wurden dafür in Finanztest 01/2021 veröffentlicht. Die beiden Testsieger für den Reiserücktritt überzeugen auch in puncto Reiseabbruch.

Covid-19 ist für Versicherer ein Sonderfall. Nur in 16 der 50 Tarife ist der Schutz voll enthalten. Von den anderen schließen 18 Tarife eine Pandemie als Rücktrittsgrund aus. Bei den übrigen gibt es Einschränkungen: Sie übernehmen keine Kosten, wenn vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorliegt. Und wer aus Angst vor einer Ansteckung beispielsweise während des Fluges oder am Urlaubsort absagt, enthält von der Versicherung ebenfalls kein Geld.

Der Test Reiserücktrittsversicherung findet sich in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/reiseruecktritt abrufbar.
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Eintrag vom: 10.12.2020  




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