Vorstellungen der Stadt vertraglich geregelt
In Freiburg soll es demnächst einen stationslosen Verleih von Elektro-Scootern geben. Die Stadtverwaltung hat diesbezüglich in den vergangenen Tagen eine Vereinbarung mit einem ersten Anbieter getroffen. Der Gemeinderat hatte Anfang 2020 einen Beschluss gefasst, der Leitlinien für Anbieter von Leih-E-Scootern aufstellt. Dieser Beschluss wurde vom Garten- und Tiefbauamt in Vereinbarungen mit Anbietern umgesetzt.
Ziel der Vereinbarungen ist, dass sich E-Scooter-Leihsysteme verkehrssicher, ökologisch nachhaltig und möglichst störungsfrei in das Mobilitätsangebot der Stadt integrieren. Dafür ist in der Vereinbarung unter anderem geregelt, dass die Roller mit Ökostrom geladen werden, die Flotte eine gewisse Größe nicht überschreitet, Wartung und Flottenunterhalt von festangestellten Mitarbeitern übernommen werden, auf die Belange von (sehbehinderten) Fußgängern besondere Rücksicht genommen wird und dass ein Teil der E-Scooter in der Nähe von Haltestellen des ÖPNVs abgestellt wird. Auch wird sichergestellt, dass in der Innenstadt nicht zu viele Roller abgestellt werden. Der Anbieter verpflichtet sich zudem, störende oder defekte E-Scooter innerhalb weniger Stunden aus dem öffentlichen Raum zu entfernen oder umzuplatzieren. Für alle Betreiber sollen außerdem gleiche Wettbewerbsbedingungen gelten. Derzeit verhandelt die Stadt noch mit weiteren Interessenten. |