vzbv gewinnt Klage gegen Anwaltssuchdienst advocado
Ohne Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer dürfen Webseitenbetreiber keine Cookies für Analyse- und Marketingzwecke einsetzen, die personenbezogene Daten an Dritte übermitteln und diesen die Nachverfolgung des Surf- und Nutzungsverhaltens ermöglichen. Eine voreingestellte Erlaubnis, die lediglich über einen „OK“-Button bestätigt werden soll, reicht nicht aus. Das hat das Landgericht Rostock nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Anwaltssuchdienst advocado entschieden.
„Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bewusst darüber entscheiden können, ob und welchen Unternehmen sie die Nachverfolgung ihres Surfverhaltens und die kommerzielle Nutzung ihrer Daten erlauben“, sagt Rosemarie Rodden, Rechtsreferentin beim vzbv. |