Neue Broschüre der Kontaktstelle Frau und Beruf und der städtischen Frauenbeauftragten
In Deutschland arbeiten rund 7,5 Millionen Menschen in einem Minijob – zwei Drittel davon sind Frauen. Auf den ersten Blick scheint ein Minijob eine gute Möglichkeit, um Beruf und Familienarbeit gut zu vereinbaren und die Haushaltskasse aufzubessern. Aber oft erhalten Minijobberinnen nicht das, was ihnen zusteht. Welche Rechte habe ich? Wie sieht es mit der Kranken- und Rentenversicherung aus? Bekomme ich Lohn, wenn ich krank bin? Wo kann ich mich beraten lassen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt die neue Broschüre „Der Minijob – Da ist mehr für Sie drin!“. Sie wurde jetzt von der Freiburger Kontaktstelle Frau und Beruf und der städtischen Frauenbeauftragten veröffentlicht.
Mit der Broschüre wollen die Herausgeberinnen Frauen ermutigen, ihre Rechte als Minijobberinnen wahrzunehmen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie möchten aber auch die Nachteile dieser Beschäftigungsform aufzeigen. Minijobberinnen erreichen keine vollen Sozialversicherungsansprüche. Das heißt, sie haben zum Beispiel kein Anrecht auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, was sie nicht zuletzt in der Corona-Pandemie benachteiligt. Daher ist es wichtig, eine existenzsichernde Tätigkeit nicht aus den Augen zu verlieren und über andere berufliche Perspektiven nachzudenken. In der Broschüre finden sich deshalb auch Anlaufstellen, die beim Umstieg oder (Wieder-)Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung unterstützen.
Die Broschüre wurde gemeinsam mit den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald herausgegeben. Sie ist kostenfrei an der Bürgerinfo des Innenstadtrathauses, Rathausplatz 2-4 in Freiburg erhältlich und steht als Download bereit unter
www.frauundberuf.freiburg.de und
www.freiburg.de/frauenbeauftragte. |