Mund-Nasen-Schutz ist in städtischen Gebäuden zu tragen
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt bei der Stadtverwaltung ab Donnerstag, 15. Oktober in Rathäusern und anderen städtischen Gebäuden auf allen Begegnungsflächen für Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher eine Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend beispielsweise in allen Foyers, Treppenaufgängen, Fluren, Aufzügen oder auch in Besprechungsräumen bis an den Sitzplatz zu tragen. Die Maskenpflicht soll mit dazu beitragen, die bislang niedrigen Infektionszahlen in Karlsruhe beizubehalten.
"Wir wollen weiterhin das Rathaus als infektionssicheren Ort anbieten und offen halten können", begründet Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup diesen Schritt. Allen Mitarbeitenden und Besucherinnen und Besuchern der Stadtverwaltung solle das Gefühl gegeben werden, sich bei Begegnungen mit anderen Menschen nicht in eine möglicherweise unsichere Situation begeben zu müssen. |