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Donnerstag, 25. April 2024
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Stadtverwaltung appelliert Reisen in Risikogebiete zu überdenken
Freiburger Urlauberinnen und Urlauber aus einem Risikogebiet müssen nach der Einreise sofort in eine 14-tägige Quarantäne

Viele Freiburgerinnen und Freiburger nutzen die Sommerferien, um ins Ausland verreisen, um dort den Urlaub zu verbringen oder die Familie zu besuchen. In manchen Regionen gibt es aktuell neue Infektionsherde.

Wer in einem Risikogebiet war, muss sich sofort nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Die Quarantänepflicht gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise auch nur zeitweise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das regelt die baden-württembergische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 14. Juli.

Die Liste der Risikogebiete veröffentlicht das Sozialministerium aktuell auf seiner Internetseite. Derzeit zählen unter anderem die USA, weite Teile von Lateinamerika, Asien und Afrika zu den Risikogebieten, aber auch Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien, Albanien und weite Teile der Türkei, insbesondere ist hier Spanien zu nennen.

Die aus einem Risikogebiet eingereisten Personen sind verpflichtet umgehend das Amt für öffentliche Ordnung zu kontaktieren. Die Behörde benötigt die Angaben der eingereisten Personen (Vorname, Name, Anschrift, eventuell den davon abweichenden Aufenthaltsort), das Einreisedatum sowie eine Telefonnummer. Die betroffenen Personen sollen sich am besten per E-Mail an polizei@stadt.freiburg.de wenden.

Während der Quarantänezeit darf man sich nur daheim aufhalten. Auch ist es ist nicht gestattet, Besuch zu empfangen.

Die Quarantänepflicht entfällt für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.

Die Stadtverwaltung appelliert an die Freiburgerinnen und Freiburger, Reisen in Risikogebiete zu überdenken. Weil die Infektionszahlen sich ständig ändern, wird die Liste der Risikogebiete laufend angepasst. Deshalb rät das Amt für öffentliche Ordnung bei einer Reise ins Ausland dringend dazu, sich nicht nur vor der Reise, sondern auch auf der Rückreise über die aktuellen Bestimmungen im Internet zu informieren.

Ãœber den folgenden Link gelangt man zur Liste der Risikogebiete ...
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Eintrag vom: 19.08.2020  




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