Schottergärten sind laut Landesbauordnung in den meisten Bundesländern nicht zulässig – Der NABU wirbt für naturnahe Gärten
Berlin, 17.08.2020 - Klare, moderne Formen und wenig Pflegeaufwand. Beides wird häufig als Grund für einen Schottergarten genannt. Doch Schottergärten sind nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind ökologisch auch völlig nutzlos. Dennoch nimmt die Zahl der Schottergärten seit Jahren zu. Der NABU klärt daher mit seiner Kampagne „Gönn dir Garten“ über die negativen Auswirkungen von Schottergärten auf und gibt Tipps, wie sich ein Garten pflegeleicht gestalten lässt.
„Insekten, Vögel und Kleinsäuger finden in Schottergärten kein Futter und Lebensraum. Die Steine heizen sich auf und tragen zur Erwärmung der Umgebung bei“, sagt NABU-Gartenexpertin Marja Rottleb. Weniger Arbeit machen Schottergärten auch nicht - im Gegenteil. „Die Steine vermoosen mit den Jahren, Laub und Staub bleiben auf den Flächen liegen, dann muss der Schotter aufwendig gereinigt oder sogar ausgetauscht werden.“ Häufig wird unter dem Schotter Plastikfolie oder Vlies eingesetzt, die das Versickern von Regenwasser fast vollständig verhindern. Das führt zu einer erheblichen Belastung der kommunalen Abwasserentsorgung. Auch der Boden und das Bodenleben werden stark gestört. „Wer einen pflegeleichten Garten möchte, sollte auf grün statt auf grau setzen“, so Rottleb, „Wenn sie gut geplant sind, brauchen grüne Gärten wenig Pflege und bieten Vögeln und Insekten Lebensraum und Nahrung. Sie tragen damit zum Arten- und Klimaschutz bei.“ So unterdrücken beispielsweise Pflanzen, die den Boden bedecken unerwünschte Wildkräuter und brauchen selbst kaum Pflege. Mehr Tipps gibt es unter www.NABU.de/schottergarten.
Auch bei Politik und Verwaltung rückt das Thema Schottergarten inzwischen zunehmend in den Fokus. Baden-Württemberg hat kürzlich sogar ein Verbot ausgesprochen. NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Fast alle Landesbauordnungen schreiben ohnehin vor, dass nicht bebaute Flächen wasserdurchlässig zu gestalten und zu begrünen sind. Damit ist das Verbot in Baden-Württemberg im Grunde lediglich eine Klarstellung bereits geltenden Rechts.“ Leider würden diese Vorschriften bisher aber selten durchgesetzt.
Der NABU empfiehlt Kommunen ihre Vorbildfunktion wahrzunehmen und öffentliche Flächen naturnah und insektenfreundlich zu gestalten. Zudem sollten sie über den Schaden, den Schotterwüsten anrichten, aufklären und Anreize schaffen, Schottergärten zurückzubauen und stattdessen naturfreundliche Gärten anzulegen.
Die Versiegelung von wertvollen Böden wird auch durch §13b Baugesetzbuch gefördert, der ein beschleunigtes Ausschreiben von Baugebieten ermöglicht und geltendes Umweltrecht aushebelt. Der NABU kämpft darum gegen die Verlängerung des Gesetzes mit einer Petition unter https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass . |