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Donnerstag, 21. November 2024
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Mieterstrom bleibt die Ausnahme
Bundesregierung muss Mieterstromgesetz überarbeiten

Photovoltaikanlagen auf Dächern in den Städten sind auch heute noch fast nirgendwo zu sehen, Bewohner von Mehrfamilienhäusern können nur im Ausnahmefall kostengünstigen Solarstrom als Mieterstrom beziehen. Ein Bündnis aus elf Verbänden, darunter der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV), fordern die Bundesregierung deshalb auf, das wirkungslose Mieterstromgesetz grundlegend zu überarbeiten.

„Seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes vor drei Jahren hat sich wenig getan. Das Modell ist zu bürokratisch und rechnet sich einfach nicht. Das ist nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv. „Die Bundesregierung muss nachbessern, wenn die Energiewende auch von privaten Verbrauchern vorangetrieben werden soll.“ Nur gut ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials sei in der Praxis tatsächlich umgesetzt worden.
 
Eintrag vom: 27.07.2020  




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