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Donnerstag, 21. November 2024
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Freiburg: Gemeinevollzugsdienst kontrolliert Gaststätten
Corona-Verordnung des Landes: Ab sofort überprüft der Vollzugsdienst auch, ob die Regeln in Gaststätten eingehalten werden

Wer direkten Kundenkontakt hat, muss eine Maske tragen Mund und Nase sind zu bedecken: Nach § 3 Absatz 1 der aktualisierten Corona-Verordnung vom 1. Juli 2020 müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Gaststätten bei direktem Kundenkontakt eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen.

Die Stadtverwaltung weist nach den erneut geänderten Regelungen der Corona-Verordnung des Landes auf die aktuell geltende Rechtslage in Gaststätten hin: Auch alle Freiburger Gastronomen müssen die Regeln in ihren Betrieben einhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im direkten Kundenkontakt konsequent eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine MNB zu tragen. Wichtig ist, dass die Maske korrekt sitzt und Mund und Nase bedeckt sind. „Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Es geht nicht um Gängelei, sondern um die Durchsetzung von wirksamen Maßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung“, so Bürgermeister Breiter.

Ab sofort wird der Vollzugsdienst auch überprüfen, ob die Betriebe die Regeln einhalten. Damit will das Amt für öffentliche Ordnung den Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherstellen. Ziel ist, dass die Freiburger Gastronomie offen bleiben kann und keine einschränkenden Maßnahmen erforderlich werden.
 
Eintrag vom: 18.07.2020  




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