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Mittwoch, 24. April 2024
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Freiburg: Reaktion auf Verordnung des Landes
Freiburger Messe erarbeitet Konzept zur Durchführung von Messen und Veranstaltungen für das Messegelände

FWTM kritisiert die Ungleichbehandlung der Messeveranstalter in den verschiedenen Bundesländern und fordert Anpassung durch die Landesregierung

Mit der gestern bekanntgegebenen „Verordnung des Sozialund Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Messen“ ist die Durchführung von Messen ab dem 1. September 2020 unter Einhaltung verschiedener Auflagen wieder möglich. Hierzu gehören allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln, aber auch das Einhalten einer Mindestfläche pro Besucher an den Ständen und spezifische Auflagen zu Gastronomie/Catering, räumlicher Planung sowie Registrierung, Einlass und Personenführung. Um die für die zweite Jahreshälfte geplanten Messen und Veranstaltungen unter Beachtung der umfangreichen Vorgaben realisieren zu können, hat die Messe Freiburg bereits vor einigen Wochen ein Konzept erarbeitet, das Besucher, Aussteller und alle vor Ort tätigen Dienstleister bestmöglich schützen und gleichzeitig die Ausübung der Messegeschäftstätigkeit ermöglichen soll. Dieses Konzept wird nun zeitnah mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Das Konzept beinhaltet unter anderem Maßnahmen zur Besucherführung auf dem Gelände, die Gewährleistung eines hohen Hygienestandards, die Regelung des Einlasses und der Erwerb eines Tickets/einer Akkreditierung im Vorfeld über das Internet. Der Eintritt auf das Messegelände soll durch das Online-Ticket weitestgehend kontaktlos erfolgen und die Bildung von Warteschlagen dadurch vermieden werden. Bei Messen mit hohem Besucheraufkommen sollen Besuchertickets im Bedarfsfall mit zeitlicher Zuordnung ausgegeben werden.

Aufgrund der Verordnung sind zudem alle auf dem Veranstaltungsgelände anwesenden Personen dazu verpflichtet, sich im Vorfeld – beispielsweise beim Erwerb eines Tickets oder einer Ausstellerakkreditierung – mit den persönlichen Daten zu registrieren. Die Registrierung erfolgt unter Einhaltung der geltenden Datenschutzrichtlinien. Dadurch wird eine Rückverfolgung aller Beteiligten im Bedarfsfall sichergestellt. Ergänzend zu diesen Maßnahmen werden an die Bewirtung von Veranstaltungen besondere Anforderungen gestellt: Beim Catering sollen die jeweils gültigen branchenspezifischen Regelungen für die Gastronomie eingehalten und das gastronomische Angebot durch die, sofern organisatorisch möglich, Bereitstellung von Außenbereichen und To-Go-Angeboten entzerrt werden.

„Grundsätzlich stellt die Verordnung einen wichtigen Schritt in der Öffnung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens dar und war im Hinblick auf die Planbarkeit von Messen mehr als überfällig. Für das Wiederanlaufen der Wirtschaft, die sich aktuell in einer Rezession von historischer Dimension befindet, können Messen als effiziente und sichere Marktplattformen eine wichtige Rolle spielen“, so FWTM-Geschäftsführer Daniel Strowitzki. „Im Widerspruch dazu enthält die Verordnung allerdings Auflagen wie das Einhalten einer Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Besucher, die von vielen Bundesländern deutlich geringer angesetzt wird. Im Gegensatz zu anderen Bereichen des öffentlichen Lebens soll die Maskenpflicht auf Messen auch dort gelten, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern problemlos eingehalten werden kann. Letztlich wird die Umsetzung dieser zusätzlichen Auflagen dazu führen, dass Messen insgesamt unwirtschaftlicher werden und ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für die Messegesellschaften in Baden-Württemberg entstehen wird. Diese Ungleichbehandlung muss unbedingt von der Landeregierung noch einmal überdacht werden.“

Alle Messeteilnehmer, ob Aussteller, Besucher oder beteiligte Dienstleister, werden bereits im Vorfeld der jeweiligen Messe oder Veranstaltung über die entsprechenden Auflagen, wie zum Beispiel die Hygiene- und Schutzmaßnahmen, detailliert informiert. Auch auf dem Messegelände werden umfassende Informationsmöglichkeiten durch Aushänge oder Ansprechpersonen zur Verfügung stehen. Das Konzept für die Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Gelände der Messe Freiburg wird nach der Aktualisierung auf der Website www.messe.freiburg.de zu sehen sein.

Die Messe Freiburg plant, ab Oktober wieder mit folgenden Messen auf dem Messegelände zu starten: der Fachausstellung Caravan live (vom 1. bis 4. Oktober), der 127. Südbadischen Gebrauchtwagen-Verkaufsschau (vom 16. bis 18. Oktober 2020) und der Plaza Culinaria (vom 6. November bis 8. November 2020).

Alle Termine sowie Informationen zu den einzelnen Messen und Veranstaltungen der Messe Freiburg sind online zu finden ...
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Eintrag vom: 25.06.2020  




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