Mit einer Krankenhauszusatzversicherung können sich auch gesetzlich Versicherte Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus leisten. Die Stiftung Warentest hat für die Juli-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest 37 Einzelzimmer- und 24 Zweibettzimmertarife verglichen. In jeder Kategorie gibt es einen Testsieger mit dem Qualitätsurteil Sehr gut und mehrere gute Angebote. Ein Tarif erhielt die Note Mangelhaft.
Die Preisunterschiede: Einbettzimmertarife kosten für einen 43-jährigen Modellkunden zwischen 39 und 75 Euro im Monat. Für einen Zweibettzimmertarif liegen die Monatsbeiträge zwischen 36 und 49 Euro. Je älter jemand beim Eintritt in den Vertrag ist, desto höher die Beiträge. Nicht nur das Alter, auch der Gesundheitszustand interessiert die Versicherer. Wer bereits eine dicke Krankenakte hat, muss Risikozuschläge zahlen oder bekommt gar keinen Vertrag.
Chefarztbehandlung, komfortablere Unterbringung und mehr Freiheit bei der Klinikwahl sind die wichtigsten Leistungen der Krankenhauszusatzversicherung. So können auch gesetzlich Versicherte diese Vorteile in Anspruch nehmen, die ihnen sonst nur zustehen, wenn es medizinisch notwendig ist. Damit gleichen sie ihren Status im Krankenhaus an den von Privatpatienten an.
Wer sich für die Chefarztbehandlung entscheidet, schließt die Wahlleistungsvereinbarung „Arzt“ ab. Der Patient wird dann beispielsweise nicht nur vom Chefarzt operiert, sondern alle an der Behandlung beteiligten Mediziner, von der Radiologin bis zum Anästhesisten, sind leitende Ärzte, die privat abrechnen. Patienten bezahlen die Rechnungen zunächst selbst und reichen sie dann bei der Zusatzversicherung ein.
Der Test Krankenhauszusatzversicherung findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/krankenhauszusatzversicherung abrufbar. |