Das Kultusministerium des Landes hat vergangene Woche bekannt gegeben, dass die Schulen in den Pfingstferien eine Notbetreuung anbieten können. Ein Rechtsanspruch auf einen Platz bestehe allerdings nicht. Die Schulleiterinnen und Schulleiter sind gemÀà des Schreibens der Kultusverwaltung aufgefordert, fĂŒr ihre Schule zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie eine Notbetreuung ermöglichen können.
Die Staatliche Schulverwaltung, die geschĂ€ftsfĂŒhrende Schulleiterin der Grundschulen, die freien TrĂ€ger und das stĂ€dtische Amt fĂŒr Schule und Bildung haben nun eine gemeinsame Lösung fĂŒr eine weitreichende und verlĂ€ssliche Notbetreuung in den Ferien erarbeitet:
In der ersten Pfingstferienwoche bietet die Stadt als SchultrĂ€ger gemeinsam mit den freien TrĂ€gern an den Grundschulen, in denen ursprĂŒnglich eine Ferienbetreuung geplant war, eine ganztĂ€gige kostenpflichtige Notbetreuung an, um die Eltern zu unterstĂŒtzen.
FĂŒr die zweite Ferienwoche entscheiden die Schulleitungen abhĂ€ngig von den Gegebenheiten, ob die LehrkrĂ€fte vor Ort Angebote unterbreiten. Die Eltern erhalten von den Schulen zeitnah weitere Details. Auch die Anmeldungen erfolgen direkt bei den Schulleitungen.
Nach wie vor handelt es sich um ein Angebot der erweiterten Notbetreuung durch den SchultrĂ€ger. Berechtigt zur Teilnahme sind ausschlieĂlich Kinder von Eltern, welche die Kriterien der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes erfĂŒllen.
BĂŒrgermeisterin Gerda Stuchlik unterstreicht: âDie bestehende gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen vor Ort hat sich auch in der Krisensituation bewĂ€hrt. Gemeinsam konnten wir als SchultrĂ€ger eine tragfĂ€hige Lösung entwickeln, um betroffene Familien auch in den Pfingstferien mit Betreuungsangeboten zu entlasten.â |