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Mittwoch, 24. April 2024
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Messewirtschaft in Zeiten von Corona
Messegesellschaften in Baden-Württemberg formulieren Vorschläge zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit an die Landesregierung

In einem erstmalig gemeinsamen Schreiben vom 22. Mai 2020 wenden sich die Messegesellschaften Messe Freiburg, Messe Stuttgart, die Karlsruher Messe- und Kongress GmbH, die Messe Friedrichshafen sowie die Hinte Messen und Ausstellungs GmbH an den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann sowie an die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, Nicole Hoffmeister-Kraut und den Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha. Darin formulieren die Messegesellschaften Vorschläge zur Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeiten der baden-württembergischen Messewirtschaft während der Zeit der Pandemie. Dies hatten die an der letzten Gesprächsrunde der Messe-, Event-, Gastronomie- und Hotelbranche vertretenen Messegesellschaften mit Ministerin Hoffmeister-Kraut zugesagt. Die Vorschläge beinhalten allgemeine sowie spezifische Maßnahmen zu Gastronomie/Catering, der flexiblen räumlichen Planung von Veranstaltungen, Information und Kontrolle auf dem Messegelände sowie zu Registrierung, Einlass und Abstandsregeln.

Der aufgrund der Corona-Pandemie erforderliche „shut-down“ hat seine Wirkung glücklicherweise nicht verfehlt. Dies erlaubt nun die vorsichtige Öffnung der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens. Für das Wiederanlaufen der Wirtschaft, die sich aktuell in einer Rezession von historischer Dimension befindet, können Messen als effiziente und sichere Marktplattformen eine wichtige Rolle spielen. Dazu möchte auch die Messewirtschaft in Baden-Württemberg ihren Beitrag leisten, der insbesondere für die mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur von essentieller Bedeutung ist.

Die in dem Schreiben an die baden-württembergische Landesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen beinhalten allgemeine Maßnahmen, wie die Ausstattung des Messegeländes mit ausreichenden Desinfektionsspendern, die Einhaltung von Mindestabständen in Abhängigkeit zur Quadratmeterzahl des Veranstaltungsgeländes und die kontinuierliche Be- und Entlüftung von Messehallen und Konferenzräumen sowie spezifischere Maßnahmen, beispielsweise bei der Bewirtung für Veranstaltungen: Beim Catering sollen die jeweils gültigen branchenspezifischen Regelungen für die Gastronomie eingehalten und das gastronomische Angebot durch die Bereitstellung von Außenbereichen und To-Go-Angeboten entzerrt werden. Um die Besucherfrequenz zu entzerren, sollen diese gleichmäßig verteilt sowie Kreuzungspunkte vermieden und die Besucher mit Wegen durch das Gelände geführt werden. Für ausreichende Information aller Messeteilnehmer, Aussteller wie Besucher und alle weiteren Beteiligten, sollen diese außerdem bereits im Vorfeld der Veranstaltung über die Hygiene- und Schutzmaßnahmen informiert werden. Plakate, Flyer sowie Lautsprecherdurchsagen sollen den Informationsfluss auf dem Messegelände gewährleisten. Beim Thema Schutz und Hygiene empfehlen die Messegesellschaften, speziell geschultes Personal vor Ort unterstützen zu lassen. Der Eintritt auf das Messegelände soll weitestgehend kontaktlos/digitalisiert erfolgen, die Bildung von Warteschlagen durch den Einsatz von Zusatzlenkungen und Abstandsmarkierungen vermieden werden. Außerdem könnten Besuchertickets im Bedarfsfall mit zeitlicher Zuordnung ausgegeben werden. Alle auf dem Veranstaltungsgelände anwesenden Personen sollen außerdem verpflichtend eine (Online-)Registrierung vornehmen. Dadurch wäre eine Rückverfolgung aller Beteiligten im Bedarfsfall sichergestellt, so die Messegesellschaften in ihrem Schreiben an die Landesregierung.

„Die einzigartige Aktion der führenden Messeveranstalter im Land zeigt die Notwendigkeit, dass auch für die Messen ab September eine Planbarkeit vorgegeben wird – ob für Fach- oder Publikumsmessen. Die Veranstalter sind sich ihrer Verantwortung bewusst, wie man an den einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen sehen kann", so FWTM-Geschäftsführer Daniel Strowitzki.

Aufgrund der langen Vorlaufzeiten ist es für die gesamte Messebranche wichtig, dass baldmöglichst die Rahmenparameter definiert werden, mit denen in Baden-Württemberg eine sichere Wiederaufnahme des Messebetriebs möglich wird. Ab September stehen viele wichtige Messen auf dem Kalender, zu denen die Aussteller eine Planungsgrundlage benötigen.
 
Eintrag vom: 26.05.2020  




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