Prolixletter
Freitag, 29. März 2024
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Stadt Freiburg setzt auch im Mai die Gebühren für die Kinderbetreuung aus
Die Stadt Freiburg setzt für den Monat Mai erneut die Elternbeiträge für städtische Kitas, Schulkindbetreuung, Horte und Kindertagespflege aus. Wie bereits im April empfiehlt die Verwaltung den freien Trägern, im Mai ebenfalls die Elternbeiträge in Höhe der städtischen Gebühren auszusetzten.

Ausgenommen sind Beiträge für Kinder, die die Notbetreuung an Kitas oder in der Kindertagespflege genutzt haben: Für Kinder, die bis zu 50 Prozent der vereinbarten Betreuungszeit in Anspruch genommen haben, haben Eltern die Hälfte des regulären Beitrags zu zahlen. Wurde die Notbetreuung für mehr als 50 Prozent der regulär vereinbarten Betreuungszeit genutzt, ist der volle Elternbeitrag zu leisten. Diese Regelung gilt für die städtischen Einrichtungen. Um die Gleichbehandlung der Eltern sicherzustellen, empfiehlt die Stadt den freien Trägern dasselbe Vorgehen.

Tagespflegepersonen, die wegen den Corona-Verordnungen keine Betreuung anbieten können, sollen rückwirkend ab 17. März den vollen städtischen Zuschuss erhalten, sofern sie keine anderen Hilfen beanspruchen können. Die Regelung geht damit über die vom Städtetag empfohlene Geldleistung in Höhe von 80 Prozent hinaus. „Wir sind erleichtert, dass uns das Land in dieser Situation unterstützt, damit wir nun eine erneute Entlastung für die Freiburger Familien ermöglichen können“, so Bürgermeisterin Gerda Stuchlik. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat den Plänen am Montag zugestimmt. Der Gemeinderatsbeschluss folgt voraussichtlich in den kommenden zwei Wochen in Form einer Offenlage.

Die Stadtverwaltung finanziert das Aussetzen der Gebühren durch das erneute Soforthilfe-Paket des Landes zur Entlastung von Familien in Gesamthöhe von 100 Millionen Euro. Sofern der bisherige Verteilmodus zugrunde gelegt wird, fallen davon erneut 2,6 Millionen Euro auf Freiburg. Mit dieser Summe muss die Stadt neben den Elternbeiträgen unter anderem auch Einnahmeausfälle an der VHS, der Musikschule sowie in der Jugend-, Behinderten- und Altenhilfe kompensieren.
 
Eintrag vom: 07.05.2020  




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