Mit besonderen Regeln und begrenzter Besucherzahl !
Am Wochenende Anfahrt nur mit dem Fahrrad oder zu Fuß
Nach sieben Wochen Schließung ist das beliebte Tiergehege Mundenhof ab morgen, Mittwoch, 6. Mai, endlich wieder für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Damit die erforderlichen Abstandsregeln auf dem Gelände eingehalten werden können, wird für die Wieder-Öffnung die Anzahl gleichzeitiger Besuche durch Eingangskontrollen auf 2.000 begrenzt und die Anfahrt mit dem Pkw auf die Wochentage beschränkt.
Per Corona-Verordnung vom 17. März hatte die Landesregierung die Schließung zoologischer Gärten verfügt. Seither war der Mundenhof für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Mit der aktualisierten Fassung der Verordnung dürfen zoologische Gärten ab dem 6. Mai nun wieder öffnen; sie verpflichtet Einrichtungen mit Publikumsverkehr aber, darauf hinzuwirken, „dass im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.“ Vor allem sei darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens 1,50 Metern zwischen Personen eingehalten werde, sofern keine Trennvorrichtung vorhanden sei.
Die örtlichen Gegebenheiten am Mundenhof unterscheiden sich wie bekannt erheblich von herkömmlichen Zoos. Das Tiergehege kann an vielen Stellen betreten werden; es ist nicht eingezäunt und hat keine abschließbaren Zu- oder Ausgänge. Zudem ist das Gelände sehr weitläufig. Insgesamt gibt es 3.000 Meter Wege; jeder Weg ist mindestens zwei Meter, teils noch deutlich breiter.
Zu den räumlichen kommt auch eine zeitliche Besonderheit: Zwei von drei Besuchenden kommen an den Wochenenden auf den Mundenhof, davon viele aus der Region und mit dem Pkw. |