Durch Geschäftsaufgaben sowie einen nicht besetzten Standplatz für einen Selbsterzeugerimbiss waren drei der sechs Imbissstände auf der Südseite des Freiburger Münstermarktes vakant. Deren Neubesetzung ab 1. April war zu Beginn des Jahres 2020 ausgeschrieben worden. Zwei Standplätze konnten nun besetzt werden: Den Zuschlag haben der Selbsterzeugerimbiss „Mr. Nice Fries“ aus Forchheim sowie der Kaffeestand „El Purica“ aus Au erhalten. Die zwei Standplätze werden für zwei Jahre bis zum 31. März 2022 vergeben. Im Jahr 2022 werden alle Imbiss-Standplätze turnusgemäß – alle 5 Jahre – neu ausgeschrieben.
Der Selbsterzeugerimbiss „Mr. Nice Fries“ ist ab heute, 14. April 2020 auf dem Münstermarkt zu finden. Der Familienbetrieb aus Forchheim, der Kartoffelspezialitäten aus eigenem Anbau anbietet, blickt auf eine lange Markttradition als Selbsterzeuger auf Wochenmärkten zurück. Die Betreiber des neuen Kaffeestandes „El Purica“ aus Au vertreiben bereits seit 2019 auf dem Münstermarkt nachhaltig gehandelte und in Au selbst geröstete Kaffeebohnen aus Costa Rica. Aufgrund der hohen Nachfrage hatte sich die Marktkommission schon im letzten Jahr dafür ausgesprochen, einen Kaffeestand auf der Südseite des Freiburger Münstermarktes auszuschreiben. Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg darf der Kaffee-Ausschank jedoch frühestens nach dem 19. April 2020 beginnen.
Bei allen Imbissen auf dem Münstermarkt werden aufgrund der Corona-Pandemie aktuell besondere Hygienevorkehrungen getroffen, wie z.B. das Tragen von Handschuhen, Desinfektion der Hände nach Kundenkontakt, Trennung von Bargeld und Ware, keine Saucenspender, Spuckschutze sowie die Einhaltung größerer Abstände beim Anstehen.
Bewertungsverfahren
Die eingereichten Bewerbungen werden nach sechs Kriterien bewertet: Attraktivität des Standes, Technische Ausstattung, Qualität der Dienstleistung, Warenangebot, Durchführung und Bewährtheit auch aus anderen Veranstaltungen (Details siehe auch Richtlinien über den Wochenmarkt auf dem Münsterplatz in der Stadt Freiburg i. Br. vom 13. November 2018).
Die FWTM dokumentiert zunächst die Bewerbungen und nimmt eine Ersteinschätzung vor. Anschließend entscheidet eine Bewertungskommission, die sich aus Dezernat IV, Rechtsamt und FWTM zusammensetzt, über die Zulassung und bereitet einen Entscheidungsvorschlag vor. Die Entscheidungshoheit liegt hierbei bei den städtischen Vertreter_innen der Bewertungskommission. Die abschließende Entscheidung der Bewertungskommission wird dann dem/der fachlich zuständigen Dezernenten_in zur Freigabe vorgelegt. |