Zahl der Teilnehmenden bei Hochzeiten reduziert
Trauungen sind weiterhin möglich, aber nur mit beschränkter Zahl an Teilnehmenden. Neben der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten sind nur vier Personen zugelassen, also das Brautpaar plus maximal zwei Begleitpersonen. Das Standesamt empfiehlt, soweit möglich, die Trauung auf einen späteren Zeitpunkt zu schieben.
In Ortschaften bleibt das örtliche Standesamt zuständig
Für die acht Freiburger Ortschaften sind weiterhin die jeweiligen örtlichen Standesämter zuständig. Die Rathäuser in den Ortschaften sind zwar geschlossen. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ortsverwaltung stehen aber unter www.freiburg.de > Rathaus und Service > Ortschaften.
Bestattungen mit begrenzter Personenzahl
Wie die Friedhofsverwaltung mitteilt, sind Bestattungen im engsten Familienkreis mit maximal zehn Personen im Freien zugelassen.
Der Bestattungsdienst der Stadt Freiburg ist weiterhin rund um die Uhr unter Tel. 0761/27 30 44 zu erreichen. Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu Wartezeiten kommen. |