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Wegen Corona-Virus: Stadtverwaltung stellt auf Notbetrieb um
Freiburg, 18.02.2020. Um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, stellt die Stadtverwaltung Freiburg mit sofortiger Wirkung auf Notbetrieb um. Diese Regelung hat der Verwaltungsstab beschlossen, sie gilt vorerst bis zum 19. April.

OB Martin Horn betont: „Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben sich auf einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verständigt. Diese Maßnahmen verändern unseren Alltag, sie schränken uns alle ein. Aber sie sind leider notwendig. Dazu gehört auch, dass wir unseren Verwaltungsbetrieb ab heute deutlich herunterfahren. Jetzt ist die Zeit für Solidarität gegenüber denen, die durch das Virus besonders gefährdet sind. Es kommt jetzt ganz entscheidend darauf an, dass wir vernünftig und verantwortungsbewusst handeln.“

Sitzungen und Besprechungen reduziert die Stadtverwaltung auf ein absolut zwingendes Mindestmaß, sie finden nur noch in kleinster Besetzung statt. Nach Abstimmung mit dem Ältestenrat werden bis zum 19. April alle städtischen Gremiensitzungen mit gemeinde- bzw. ortschaftsrätlicher Beteiligung und alle Gremiensitzungen der Gesellschaften abgesagt.

Dienstbetrieb vor Ort

Die Aufrechterhaltung der internen und externen kritischen Infrastruktur hat absoluten Vorrang. Hierzu schaffen alle Ämter, Dienststellen und Eigenbetriebe vor Ort tragfähige Regelungen (u.a. Schichtdienst, Home Office). Eingesetzt wird nur so viel Personal wie unbedingt nötig. Die übrigen Mitarbeitenden halten sich zu Hause in Bereitschaft.

Für die Betreuung in den Schulen und Kitas gelten Sonderregelungen; siehe unsere PM vom 15. März.

Rathäuser und Verwaltungsgebäude

Die Rathäuser, inklusive Ortsverwaltungen und sonstige Verwaltungsgebäude, werden für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Eine persönliche Vorsprache erfolgt nur über Terminvereinbarungen, in der Regel für definitive Notfälle. Die Vereinbarung geschieht entsprechend des auf www.freiburg.de angegebenen Kontakts (online, telefonisch, per E-Mail).
In Absprache mit dem Gebäudemanagement sind die Dienstgebäude nur für Personen mit vorab vereinbarten Terminen, Mitarbeitende und Notfälle zugänglich.

Wo die Erbringung einer Leistung aus Sicht der Dienststelle zwingend vor Ort erforderlich ist, richten die Dienststellen einen Schichtbetrieb und Vertretungsplan ein. Anbei die Regelungen einzelner Ämter:

Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement
Das Bürgerservicezentrum im Rathaus im Stühlinger ist nur noch in dringenden Notfällen telefonisch (Tel. 201-0) und per Mail (buergerservice@stadt.freiburg.de) montags bis freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar. Von einer persönlichen Vorsprache ist abzusehen.

Bereits vereinbarte Termine werden abgesagt.

Die Bürgerberatung im Innenstadt-Rathaus ist ab sofort geschlossen. Dasselbe gilt für die Tourist Information im Hause.

Amt für öffentliche Ordnung

Das Amt für öffentliche Ordnung im Rathaus im Stühlinger ist ab sofort geschlossen. Telefonisch und per Mail erreichbar sind folgende Abteilungen und Sachgebiete (SG):

Fundbüro: 0761/201-4827 und 4828, fundbuero@stadt.freiburg.de
Veranstaltungen und Gewerbe: 201-4860, gewerbe@stadt.freiburg.de
SG Sicherheit und Ordnung: 201-4860, polizei@stadt.freiburg.de
Waffen- und Sprengstoffrecht: 201-4857, -4869, -4888, waffenbehoerde@stadt.freiburg.de
Fahrerlaubnis: 201-4820, fahrerlaubnisbehoerde@stadt.freiburg.de
Bußgeldabteilung und Gemeindevollzugsdienst: 201-4950, bussgeldbehoerde@stadt.freiburg.de
Vollzugsdienst der Polizeibehörde: 201-4923, vollzugsdienst@stadt.freiburg.de
Veterinärabteilung (Tierseuchen/Tierschutz/Fleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Schlacht- und Fleischuntersuchung): 201-4965, veterinaerbehoerde@stadt.freiburg.de
Fachservice Ordnungsangelegenheiten: 201-4931

Amt für Soziales und Senioren

Das Amt für Soziales und Senioren ist am Standort Fehrenbachallee 12, Gebäude C (Bestandsbau), geschlossen.

Für den Notfall ist der Empfang des ASS am Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 11 Uhr und am Donnerstag von 13 bis 16 Uhr besetzt. Zudem ist das Amt zu den genannten Zeiten unter Tel. 201-3507 erreichbar. Anliegen können auch per Mail unter ass_empfang@stadt.freiburg.de an das Amt gerichtet werden. Das soziale Sicherungssystem wird mit der größtmöglichen Sorgfalt und dem aktuell notwendigen pragmatischen Vorgehen aufrechterhalten.

Amt für Migration und Integration

Im Amtssitz in der Berliner Allee 1 werden die Vorsprachen von Einwohner/innen auf ein Minimum reduziert. Sie bedürfen einer Voranmeldung (telefonisch oder online). Grundsätzlich werden alle Servicedienste von Ausländerbehörde, Leistungsabteilung und Wohnraumverwaltung auf Terminvorsprachen umgestellt. Die Termine sind auf dringende Anliegen beschränkt und werden vereinbart unter:

In der Leistungsgewährung unter www.freiburg.de/asylblgtermin;
in dringenden Sonderfällen der Einbürgerung unter einbuergerung@stadt.freiburg.de und unter Tel. 0761/201-6480;
in der Wohnraumverwaltung unter ami_wohnraumverwaltung@stadt.freiburg.de.

In den Gemeinschaftsunterkünften sind die Kolleg/innen vom Sozialdienst, Integrationsmanagement und Hausmanagement ebenfalls telefonisch oder per Email zu erreichen. Die Kontaktdaten hängen vor Ort aus.

Ausländerbehörde

Ab heute hat die Ausländerbehörde den Betrieb des Service-Schalters umgestellt. Für dringende Anliegen werden kurzfristig Termine vereinbart, unter auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de oder unter Tel. 0761/201 6470. Persönliche Terminvorsprachen sind mindestens bis zum 20. April nur eingeschränkt möglich.

Für die Vorsprache mit Termin ist Folgendes zu beachten:

Nehmen Sie Ihren Termin bitte alleine wahr. Bringen Sie Begleitpersonen (Kinder, Ehepartner, Dolmetschende etc.) nur mit, wenn unbedingt erforderlich.
Sollten Sie sich nicht gesund fühlen oder Symptome wie Fieber oder Grippe haben, sagen Sie den Termin bitte ab. Gleiches gilt für Begleitpersonen. Wer den Termin absagt, dem bietet die Behörde eine Terminverschiebung per E-Mail an.

Bereits ausgestellte Fiktionsbescheinigungen bleiben auch nach dem Ablaufdatum gültig. Somit bleibt Ihr Aufenthalt bis auf weiteres rechtmäßig. Nebenbestimmungen, z.B. Arbeitserlaubnis, gelten ebenfalls fort.

Für die Erteilung und Verlängerung von Duldungen bitte einen Termin vereinbaren. Duldungen können aufgrund der aktuellen Situation in vielen Fällen für längere Zeit ausgestellt werden. Bei der Terminvereinbarung zur Duldungserteilung können die Sozialdienste und Integrationsmanager/innen behilflich sein.

Standesamt

Alle bereits terminierten Trauungen finden mit reduzierter Personenzahl (maximal 10) statt. Abstände von 1,50 Meter sind in den entsprechenden Räumen einzuhalten.

Urkundenbestellungen sind telefonisch (Tel. 0761/201-3165) und online (www.freiburg.de/Urkundenbestellungen) möglich. Urkunden werden per Post, ggf. per Nachnahme zugestellt. Geburtsurkunden für neugeborene Kinder werden per Nachnahme zugestellt.

Für Bestattungsunternehmen ist das Standesamt unter Tel. 0761/201-3182 oder 3183 erreichbar.

Wohngeldstelle

Die Wohngeldstelle ist erreichbar unter Tel. 0761/201-5480 (Hotline) und per Mail an alw@stadt.freiburg.de. Unterlagen können jederzeit in die vorgesehenen Briefkästen am Haupteingang Fahnenbergplatz 2-4 und im 1. OG eingeworfen werden. Diese werden täglich geleert.

Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung fokussiert sich mit ihren personellen Ressourcen auf die Kernaufgaben: Abwicklung von aktuellen Sterbefällen und Bestattungen. Andere Aufgaben werden gemäß der vorhandenen Kapazitäten wahrgenommen.

Anfragen sind per Mail an ebf@stadt.freiburg.de zu senden. Wochentags (Mo bis Fr) von 8 bis 12 Uhr ist die Verwaltung unter Tel. 0761/201-6602 erreichbar.

Der Bestattungsdienst der Stadt Freiburg ist rund um die Uhr unter Tel. 0761/27 30 44 zu erreichen. Aufgrund der aktuellen Lage kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Bürgerschaftliches Engagement

Die Stadtverwaltung erinnert im Übrigen daran, dass gerade in Krisenzeiten vielen Mitmenschen in vielfältiger Weise geholfen werden muss und kann. Hier möchten wir an die nachbarschaftliche Hilfe und Unterstützung appellieren. Wer aber darüber hinaus helfen möchte oder Beratungsbedarf zu ehrenamtlichen, freiwilligen Engagement hat, etwa zur Unterstützung älterer Menschen, z.B. durch Übernehmen des Einkaufes, kann sich gerne bei der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement (Tel. 201-3052, gerhard.rieger@stadt.freiburg.de) melden.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, falls es einige wenige Tage dauert, bis sich alle neuen, einschneidenden Regelungen für den Publikumsverkehr eingespielt haben.
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Eintrag vom: 19.03.2020  




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