Bei VerspĂ€tungen, FlugausfĂ€llen oder Ăberbuchungen stehen FluggĂ€sten EntschĂ€digungen bis zu 600 Euro zu, unabhĂ€ngig vom Ticketpreis. Fluggasthelferportale wie EUclaim oder Flightright versprechen, gegen Provision die Rechte der Kunden gegenĂŒber der Airline durchzusetzen. Portale wie Compensation2go oder EUflight kaufen die AnsprĂŒche der FluggĂ€ste auf und zahlen sofort einen Teil der EntschĂ€digung aus. Die Zeitschrift Finanztest hat sechs ï»żPortale fĂŒr Fluggastrechte getestet und rĂ€t, seine AnsprĂŒche zunĂ€chst selbst bei der Airline geltend zu machen.
Auf ihren Webseiten stellen sich die Portale als bester Weg zur EntschĂ€digung dar. Die Erfahrungen der Tester trĂŒben dieses Bild. Von den 39 Passagieren, die sich an dem Test beteiligten, haben nur 17 von der Hilfe profitiert und Geld erhalten. Eine Testerin wartet seit November 2018 auf ihr Geld. Hinzu kommt: FluggĂ€ste, die ein Portal einschalten, mĂŒssen bis zu 52 Prozent ihrer EntschĂ€digung an das Portal abgeben.
Finanztest rĂ€t daher, die EntschĂ€digung zunĂ€chst selbst bei der Airline geltend zu machen. Das kann bequem mit der kostenlosen FlugĂ€rger-App der Verbraucherzentrale NRW erledigt werden oder ĂŒber die Online-Formulare der Fluggesellschaften. Lehnt die Airline eine Zahlung ab, sollte man seinen Fall online bei der Schlichtungsstelle Söp einreichen. Das Schlichtungsverfahren ist fĂŒr Verbraucher kostenfrei. Viele Verfahren enden schnell und mit 100 Prozent EntschĂ€digung fĂŒr die Passagiere. FĂŒhrt auch dieser Weg nicht zum Ziel, kann der Passagier immer noch zu einem Fluggastportal gehen.
Der Test Fluggastrechte findet sich in der April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter ï»żwww.test.de/fluggastrechte abrufbar. |