Stadtverwaltung erinnert an Verbot von Streusalz // Sand, Kies und Splitt sind als Streumittel gut geeignet
Spät aber Winter: In diesem Jahr hat die kalte Jahreszeit am 22. Januar begonnen. Da bis zum Wochenende mit Frosttemperaturen und später gar mit Niederschlägen zu rechnen ist, erinnert das Umweltschutzamt Freiburgs Bürgerschaft an eine jährlich wiederkehrende Pflicht: Straßenanliegerinnen und -anlieger müssen die öffentlichen Gehwege in geschlossener Ortslage von Schnee und Eis räumen. (In Teilen der Innenstand leistet die Stadtreinigung ASF den Reinigungs- und Winterdienst.)
Generell müssen die Gehwege das ganze Jahr über von Abfällen, Laub und Schmutz gereinigt werden. Hierzu zählen auch die Flächen um Straßenbäume, die im Gehwegbereich stehen. Die Gehwege sind bei Bedarf, mindestens aber einmal wöchentlich, zu reinigen.
Nach der städtischen Gehwegreinigungssatzung dürfen beim Räumen und Streuen keine Auftausalze oder Chemikalien verwendet werden. Ihr Einsatz schadet der Umwelt auf vielfältige Weise. Sie sind schlecht für Tiere und Pflanzen, den Boden, das Grundwasser und sogar für den Straßenverkehr. Bei Haustieren können ätzende Streumittel entzündete Pfoten zur Folge haben, die schlecht heilen. Bei Fahrzeugen und Brücken führt Streusalz zu Schäden durch Korrosion, die später für teures Geld saniert werden müssen.
Die wichtigsten Bestimmungen der Gehwegreinigungssatzung Mindestens einmal wöchentlich sind die Wege von Abfällen, Laub und Schmutz zu säubern.
Bei Eis und Schnee muss der Gehweg zwischen 7 und 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr) geräumt und gestreut werden.
Sand, Kies und Splitt sind als Streumittel gut geeignet, Salze oder andere auftauende Chemikalien sind verboten. Bei Verstößen kann die Stadtverwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Näheres steht in der Gehwegreinigungssatzung, die online unter www.freiburg.de/gehwegreinigungssatzung zu finden ist. |