Stadtverwaltung erinnert an Verbot von Streusalz // Sand, Kies und Splitt sind als Streumittel gut geeignet
SpĂ€t aber Winter: In diesem Jahr hat die kalte Jahreszeit am 22. Januar begonnen. Da bis zum Wochenende mit Frosttemperaturen und spĂ€ter gar mit NiederschlĂ€gen zu rechnen ist, erinnert das Umweltschutzamt Freiburgs BĂŒrgerschaft an eine jĂ€hrlich wiederkehrende Pflicht: StraĂenanliegerinnen und -anlieger mĂŒssen die öffentlichen Gehwege in geschlossener Ortslage von Schnee und Eis rĂ€umen. (In Teilen der Innenstand leistet die Stadtreinigung ASF den Reinigungs- und Winterdienst.)
Generell mĂŒssen die Gehwege das ganze Jahr ĂŒber von AbfĂ€llen, Laub und Schmutz gereinigt werden. Hierzu zĂ€hlen auch die FlĂ€chen um StraĂenbĂ€ume, die im Gehwegbereich stehen. Die Gehwege sind bei Bedarf, mindestens aber einmal wöchentlich, zu reinigen.
Nach der stĂ€dtischen Gehwegreinigungssatzung dĂŒrfen beim RĂ€umen und Streuen keine Auftausalze oder Chemikalien verwendet werden. Ihr Einsatz schadet der Umwelt auf vielfĂ€ltige Weise. Sie sind schlecht fĂŒr Tiere und Pflanzen, den Boden, das Grundwasser und sogar fĂŒr den StraĂenverkehr. Bei Haustieren können Ă€tzende Streumittel entzĂŒndete Pfoten zur Folge haben, die schlecht heilen. Bei Fahrzeugen und BrĂŒcken fĂŒhrt Streusalz zu SchĂ€den durch Korrosion, die spĂ€ter fĂŒr teures Geld saniert werden mĂŒssen.
Die wichtigsten Bestimmungen der Gehwegreinigungssatzung Mindestens einmal wöchentlich sind die Wege von AbfÀllen, Laub und Schmutz zu sÀubern.
Bei Eis und Schnee muss der Gehweg zwischen 7 und 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr) gerÀumt und gestreut werden.
Sand, Kies und Splitt sind als Streumittel gut geeignet, Salze oder andere auftauende Chemikalien sind verboten. Bei VerstöĂen kann die Stadtverwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
NĂ€heres steht in der Gehwegreinigungssatzung, die online unter www.freiburg.de/gehwegreinigungssatzung zu finden ist. |