Prolixletter
Freitag, 19. April 2024
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Überprüfung der Grabmale auf allen städtischen Friedhöfen
Das Bestattungsgesetz von Baden-Württemberg und die Friedhofssatzung der Stadt Freiburg schreiben vor, dass Grabmale und andere bauliche Anlagen dauerhaft in verkehrssicherem Zustand zu halten und auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen sind. Nutzungsberechtigte der Grabstätten haften für alle Schäden, die durch umstürzende Grabmale verursacht werden.

Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, die Standsicherheit von Grabmalen durch Druckprobe jährlich zu überprüfen. Die Überprüfung findet von Ende März bis Mitte Mai auf allen städtischen Friedhöfen statt. Nutzungsberechtigte können auf Wunsch bei der Druckprüfung anwesend sein. Termine können sie beim zuständigen Friedhof unter folgenden Telefonnummern direkt vereinbaren:

Hauptfriedhof, Friedhöfe Zähringen, Günterstal, Hochdorf und Lehen: Tel. 201-6650

Friedhöfe Bergäcker, Littenweiler, Ebnet und Kappel: Tel. 201-6655

Friedhöfe St. Georgen, Haslach, Betzenhausen, Munzingen, Opfingen, Tiengen und Waltershofen: Tel. 201-6656

Der städtische Eigenbetrieb Friedhöfe (EBF) weist auch darauf hin, dass Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Zeichen der Zerstörung aufweisen, auf Kosten der Nutzungsberechtigten entfernt werden können, falls diese nicht umgehend für einen verkehrssicheren Zustand des Grabmals sorgen. Der EBF ist nicht verpflichtet, die entfernten Gegenstände aufzubewahren.
 
Eintrag vom: 19.01.2020  




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