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Donnerstag, 25. April 2024
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Generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester unzulÀssig
OB Horn appelliert an alle Freiburgerinnen und Freiburger zu Verzicht oder verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern aufgrund der Feinstaubbelastung

Da durch das Silvester-Feuerwerk in der Freiburger Innenstadt sehr viel LĂ€rm und eine hohe Feinstaubbelastung entstehen, hat die Stadtverwaltung geprĂŒft, ob ein generelles Verbot von Feuerwerk an Silvester ausgesprochen werden kann. Die PrĂŒfung hat jedoch ergeben, dass ein entsprechendes Verbot in grĂ¶ĂŸerem Ausmaß rechtlich nicht möglich ist. Es besteht wie in den Vorjahren ein gesetzliches Verbot rund um das MĂŒnster sowie in unmittelbarer NĂ€he von Kirchen oder KrankenhĂ€usern.

FĂŒr ein generelles, flĂ€chendeckendes Feuerwerksverbot in Freiburg gibt es keine Rechtsgrundlage. Zwar haben Kommunen die Möglichkeit, in der NĂ€he von besonders brandempfindlichen GebĂ€uden ein Verbot auszusprechen. Auf dieser Grundlage hat beispielsweise die Stadt TĂŒbingen ein Feuerwerksverbot fĂŒr ihre Altstadt mit ihren original erhaltenen FachwerkhĂ€usern erteilt. FĂŒr ein solches Verbot fehlt es in Freiburg jedoch an einer entsprechenden GebĂ€udesubstanz.

Die Stadt Heilbronn wollte beispielsweise ein Böllerverbot in der Innenstadt erlassen, kam aber zu dem Ergebnis, dass ein solches Verbot rechtlich nicht zulÀssig ist.

Da der Bund regelt, welche Feuerwerkskörper im Handel frei erhĂ€ltlich sind und an Silvester abgebrannt werden dĂŒrfen, kann die Stadtverwaltung auch nicht den Verkauf einschrĂ€nken.

OberbĂŒrgermeister Martin Horn appelliert an alle Freiburgerinnen und Freiburger zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerkskörpern, um die hohe Feinstaubbelastung an Silvester zu reduzieren. Ein freiwilliger Verzicht wird seitens der Stadt begrĂŒĂŸt.

Die Feuerwehr, die Polizei und der stÀdtische Vollzugsdienst werden in der Silvesternacht vor Ort und in erhöhter Rufbereitschaft bereit stehen.
 
Eintrag vom: 19.12.2019  




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