Klage des vzbv gegen Reiseportal Opodo erfolgreich
Buchungsportale müssen die Kriterien offenlegen, nach denen sie Treffer bei der Hotelsuche sortieren. Das hat das Landgericht Hamburg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Reisevermittler Opodo Ltd. entschieden. Auf seinem Portal hatte der in London ansässige Betreiber unter anderem eine Rangliste nach der Rubrik „Unsere Top-Tipps“ erstellt. Die Kriterien dafür blieben im Dunkeln.
„Verbraucher und Verbraucherinnen gehen davon aus, dass die zuerst gezeigten Angebote am besten zu ihrer Suche passen oder zumindest besondere Vorteile bieten“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Oft ist aber völlig unklar, wie die Rangliste zustande kommt – und es ist fraglich, ob die Wünsche des Kunden dabei an erster Stelle stehen.“ |