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Donnerstag, 21. November 2024
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Immobilien schenken
Steuern sparen und Familienzwist vermeiden

Ein Haus zu Lebzeiten an zukünftige Erben zu verschenken, kann Steuern sparen und Familienzwist vermeiden. An erster Stelle sollte allerdings die eigene und die Absicherung des Ehepartners oder Lebensgefährten stehen. Wie die Steuergesetzgebung aussieht und wie man sich, seinen Partner und seine Kinder am besten absichert, beschreibt die Zeitschrift Finanztest ausführlich in ihrer November-Ausgabe.

Jeder Eigentümer kann die selbst genutzte Immobilie steuerfrei seinem Ehepartner schenken. Darüber hinaus können alle 10 Jahre 500.000 Euro an sie oder ihn verschenkt werden, ohne dass Schenkungssteuer anfällt. Wesentlich dürftiger sind die Vorteile für Paare ohne Trauschein. Ein Lebensgefährte kann alle 10 Jahre Werte bis zu 20.000 Euro steuerfrei erhalten. Sind die Freibeträge ausgeschöpft, kassiert das Finanzamt auf den Rest bis zu 50 Prozent.

Ist der Partner abgesichert, kommen die erwachsenen Kinder ins Spiel. Beim Kind wird anders als beim Ehepartner die geschenkte Immobilie auf den Freibetrag angerechnet. Es kann jedoch Werte bis zu 400.000 Euro von jedem Elternteil alle 10 Jahre steuerfrei erhalten. Zusätzlich können Steuern gespart werden, wenn ein Kind das geschenkte Haus an seine Eltern vermietet. Auf jeden Fall sollten sich Schenker gut absichern. Sie können sich nicht nur ein lebenslanges Wohnrecht in ihrer Immobilie sichern, sondern auch ein Recht auf Vermietung (Nießbrauch), falls man die Mieteinnahmen später für Pflegekosten braucht.

Der Artikel Immobilie steuerfrei schenken findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online ...
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Eintrag vom: 06.11.2019  




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