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Donnerstag, 18. April 2024
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Freiburger Integrationspreis 2019
Bewerbungsschluss ist der 10. November

Freiburg ist eine Stadt, die sich durch die Vielfalt ihrer Bürgerinnen und Bürger unterschiedlicher Herkunft und Kultur auszeichnet. Menschen aus 171 Ländern leben heute in unserer Stadt.

Offenheit, Respekt und gegenseitige Wertschätzung sind der Boden, auf dem Verständnis und Verständigung zwischen Migrantinnen und Migranten und Einheimischen wachsen.

Zusammenleben und Integration gelingen deshalb, weil sich hierfür zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt ehrenamtlich, nachbarschaftlich oder auch beruflich jeden Tag mit großem Engagement einsetzen.

Wer kann sich bewerben? Mit dem „Freiburger Integrationspreis 2019 – Für eine offene Stadt“, würdigt die Stadt das herausragende Engagement von Einzelpersonen, Vereine, Unternehmen, Organisationen, Schulen und Initiativen, die sich in vorbildlicher Weise für das interkulturelle Zusammenleben in unserer Stadt einsetzen. Man kann aber auch Projekte zur Auszeichnung vorschlagen! Voraussetzung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber in Freiburg wohnen und mindestens 16 Jahre alt sind.


Was wird ausgezeichnet? Ausgezeichnet werden Aktivitäten, Initiativen, Maßnahmen und Projekte, die innovativ sind, nachhaltig integrativ wirken und in besonderer Weise geeignet sind, das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur zu fördern. Ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert sind Projekte mit Geflüchteten und Projekte, die sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit wenden.

Wie kann man sich bewerben? Den Bewerbungsbogen kann man online ausfüllen und einreichen. Alternativ kann man Bewerbungen per Post an das Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg schicken. Gerne kann man zusätzliche Bewerbungsmaterialien (Zeitungsberichte, Fotos, Videos) beifügen. Bewerbungsschluss ist der 10. November 2019!

Der Preis wird durch den Oberbürgermeister der Stadt Freiburg im Rahmen der jährlichen Einbürgerungsfeier am 14. Dezember 2019 verliehen.
 
Eintrag vom: 15.10.2019  




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