EuGH-Urteil: Voreingestellte Einverständniserklärung zu Cookies mit EU-Recht nicht vereinbar
Möchte ein Unternehmen auf einer Webseite Cookies zur plattformübergreifenden Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens seiner Kundinnen und Kunden einsetzen, geht dies nicht ohne vorherige informierte Einwilligung der Betroffenen. Eine bereits vorangekreuzte Einverständniserklärung genügt dafür nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 1. Oktober in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Gewinnspielveranstalter Planet49 entschieden. Das Urteil hat wegen der großen Verbreitung von Werbecookies auf Onlineseiten grundsätzliche Bedeutung.
„Das Urteil ist ein wichtiges Zeichen für den Schutz der digitalen Privatsphäre. Tracking-Cookies ermöglichen Webseitenbetreibern und Drittanbietern eine umfassende Auswertung des Surf- und Nutzungsverhaltens von Kunden“, sagt Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim vzbv. „Dass ein bereits vorangekreuztes Informationsfeld für den rechtskonformen Einsatz nicht ausreicht, ist eine gute Nachricht für Verbraucher.“ |