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Freitag, 29. März 2024
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Stadt Freiburg: Europäische Sozialfonds - Projektförderung
Der Europäische Sozialfonds unterstützt Ausbildungs- und Beschäftigungsprojekte. Bis 30. September bewerben

Amt für Soziales und Senioren hilft beim Antrag

Sie haben eine gute Projektidee, um benachteiligte Menschen in eine Ausbildung oder einen Job zu vermitteln, aber Ihnen fehlt ein Zuschuss? Hier hilft auch im kommenden Jahr der Europäische Sozialfonds (ESF). Für ein- oder zweijährige Projekte in Freiburg, die ab dem 1. Januar 2020 beginnen, stehen insgesamt rund 310.000 Euro zur Verfügung. Je Projekt kann der ESF 35 bis 50 Prozent der Gesamtkosten tragen. Anträge sind ab sofort bis 30. September möglich.

Welche Projekte bevorzugt gefördert werden, legt der regionale ESF-Arbeitskreis jedes Jahr mit Blick auf den Arbeitsmarkt fest. 2020 kommen vor allem Projekte für Arbeitslose über 55 Jahre, für Alleinerziehende ohne Ausbildung und für mehrfach benachteiligte Arbeitslose zum Zuge. Die Projekte sollen arbeitslose Frauen besonders berücksichtigen. Neben der Jobvermittlung soll es auch um die soziale Integration gehen.

Verstärkt gefördert werden auch Projekte, die Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf oder junge Migrantinnen in Ausbildung bringen wollen. Interessant sind zudem außerschulische Angebote für Schülerinnen und Schüler, die als „nicht praktikumsreif“ gelten. Ein weiterer Fokus liegt auf Projekten, die Basisqualifizierungen für junge Geflüchtete anbieten. Einen Überblick über die Förderschwerpunkte gibt es unter www.freiburg.de/esf.

Die Projekte müssen chancengleich und geschlechtergerecht gestaltet sein sowie einen sozialen Mehrwert aufweisen. Außerdem muss die Ko-Finanzierung gesichert sein.

Wer eine Förderung beantragen möchte, sollte sich im Vorfeld an die Freiburger Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds wenden: Tel. 0761 / 201-3875 oder -3876, Mail: frederike.paehler@stadt.freiburg.de oder peter.sand@stadt.freiburg.de.

Antragsformulare und weitere Infos gibt es auf der Internetseite www.esf-bw.de. Berücksichtigt werden nur Anträge, die über das dort abrufbare Onlineverfahren ELAN eingehen. Der Antrag ist bis 30. September zu richten an: L-Bank Baden-Württemberg, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe. Parallel ist eine Kopie per Mail an die Geschäftsstelle des Europäischen Sozialfonds zu senden.


Hintergrund: Der Europäische Sozialfonds

Der ESF ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union. Er richtet seine Förderung an der EUStrategie „Europa 2020“ aus. Ziel ist ein „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ und die bessere Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft.

In der Förderperiode 2014 bis 2020 stehen 80 Milliarden Euro für alle Mitgliedsländer der EU zur Verfügung. Davon gehen 260 Millionen nach Baden-Württemberg. Damit werden Projekte zur Beschäftigungsförderung zu 35 bis 50 Prozent finanziert. Eine KoFinanzierung mit anderen ESF-Mitteln ist nicht möglich. Die Mittel werden über das Sozialministerium des Landes an die Stadt- und Landkreise verteilt. Dort schlagen regionale ESF-Arbeitskreise vor, welche der eingereichten Projektanträge zum Zug kommen.
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Eintrag vom: 31.07.2019  




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