Prolixletter
Freitag, 26. April 2024
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Instandsetzung Besançonbrücke ab 29. Juli
Umleitung nach Beschilderung

Die Stadt Freiburg wird die Besançonbrücke, die über die Bundesfernstraße B3/B31 führt, zwischen der Besançonallee, Industriegebiet Haid und Freiburg-St. Georgen sanieren. Dazu wird die Straßenbrücke, die aus einem östlichen und einem westlichen Teilbauwerk besteht, abschnittsweise instand gesetzt.

Das Garten- und Tiefbauamt beginnt am Montag, den 29. Juli, mit den Arbeiten für die Umsetzung des Bauvorhabens. Diese dauern voraussichtlich bis 25. Oktober. Das westliche Teilbauwerk der Besançonbrücke, wird daher ab Montag, 29. Juli, in Fahrtrichtung St. Georgen, gesperrt.

Der Verkehr aus St. Georgen in Richtung Freiburg-Haid wird auf eine Spur reduziert. Der Verkehr in Richtung FreiburgMitte bleibt unberührt. Der Verkehr in Richtung B3/B31 nach Westen kann nicht mehr links abbiegen und wird daher über das Industriegebiet Haid zum Kreisverkehr Haid-Süd umgeleitet.

Der Verkehr auf der B3/B31 von Westen kommend, wird bereits vor dem Kreisverkehr Haid-Süd in Richtung St. Georgen oder IG Haid gelenkt. Die Ausfahrt auf die Besançonbrücke wird auf eine Spur reduziert, der Verkehr in Richtung Freiburg-Mitte bleibt unberührt. Der Verkehr auf der B3/B31 von Osten, von der Stadtmitte kommend, in Richtung St. Georgen, kann auf der Brücke nicht mehr links abbiegen, und muss daher entweder vorher nach Vorwegweisung Uffhauser Brücke fahren oder die Umleitung über den Kreisverkehr Haid-Süd nehmen.

Der Verkehr aus Freiburg-Haid in Richtung B3/B31 kann nach Westen ohne Einschränkungen fahren. Der Verkehr in Richtung St. Georgen wird auf eine Spur reduziert. Der Verkehr in Richtung Freiburg-Mitte kann auf der Brücke nicht mehr links abbiegen und muss der Umleitung geradeaus Richtung St. Georgen folgen und am Kreisverkehr einen U-Turn machen.

Ab 9. September soll der zweite Abschnitt, das östliche Teilbauwerk der Besançonbrücke, auf der Seite von FreiburgMitte instand gesetzt werden. Die Verkehrsführung bleibt auch in dieser Phase wie oben beschrieben.

Für Zufußgehende und Radfahrende wird immer ein Durchgang über den Baustellenbereich bereitgestellt.

Das Garten- und Tiefbauamt bittet um Verständnis für die verkehrlichen Einschränkungen.
 
Eintrag vom: 23.07.2019  




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