... in Bussen und Bahnen der Freiburger Verkehrs AG
Noch sind sie im Freiburger Stadtbild eher die Ausnahme. Doch früher oder später werden die Elektro-Tretroller (E-Scooter) als praktisches Fortbewegungsmittel auch hier nicht mehr zu übersehen sein. Die Freiburger Verkehrs AG sieht in den Elektro-Tretrollern grundsätzlich eine sinnvolle Ergänzung für eine lückenlose und klimafreundliche Mobilitätskette.
Elektro-Tretroller helfen, die sogenannte „letzte Meile“ angenehmer zu gestalten – bieten somit in Kombination mit Bus und Bahn Mobilität von Haustür zu Haustür.
Ebenso wie mit den Angeboten des Fahrradverleihsystems Frelo stellen sie ein sinnvolles und schnelles Verkehrsmittel insbesondere für die Wege von der Bus- oder Stadtbahnhaltestelle zum Zielort und umgekehrt dar. Auf diese Weise wird in der städtischen Mobilität der „Umweltverbund“, mit dem Öffentlichen Nahverkehr als Rückgrat, erneut ein Stück attraktiver und weiter gestärkt.
Die Mitnahme der Elektro-Tretroller in den Bussen und Bahnen ist grundsätzlich möglich, jedoch gilt es hier einige Regelungen zu beachten, die die Freiburger Verkehrs AG (VAG) und der Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) aufgestellt haben.
Elektro-Tretroller dürfen dann kostenfrei in Bussen, Stadtbahnen und Regionalzügen mitgenommen werden, wenn sie zusammengeklappt sind und wenn sie über einen fest verbauten Akku verfügen. Das Mitführen von Reserve-Akkus ist prinzipiell nicht gestattet, da diese als „Gefahrgut“ klassifiziert sind.
Für größere Elektro-Tretroller, die „fahrradähnliche Maße“ aufweisen sowie für nicht zusammenklappbare Elektro-Tretroller, gelten im Bereich des RVF dieselben Regelungen wie für Fahrräder, das heißt, sie werden in den Bussen und Bahnen der VAG nicht akzeptiert, wohl aber in den Regionalzügen. Außerhalb der Zeiten mit kostenfreier Fahrradmitnahme nur gegen Entgelt. |