Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Projekt „Einfach Gemeinsam Wohnen“
Keine kurzfristige Bebauung nach dem vereinfachten Verfahren am Zwiegeracker - Stadtverwaltung prüft weitere Flächen in St. Georgen - Ziel: Wohnraum in St. Georgen, Ebnet und Munzingen schaffen

In den vergangenen Wochen gab es viele Gespräche zum weiteren Vorgehen beim Projekt „Einfach Gemeinsam Wohnen“ in St. Georgen. Dabei hat der lokale Bürgerverein Aspekte angesprochen, die aus seiner Sicht bei einer Bebauung des Flächenstreifens am Zwiegeracker kritisch sind, und andere Flächen vorgeschlagen.

Die Stadtverwaltung hat die Anregungen aufgenommen und prüft, ob die vorgeschlagenen Flächen für „Einfach Gemeinsam Wohnen“ geeignet wären. Diese Prüfungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Fläche am Zwiegeracker, für die ein rechtsverbindlicher Flächennutzungsplan vorliegt, wird zur Errichtung von Wohnraum weiter geprüft. Allerdings wird das Projekt nicht mehr kurzfristig auf Grundlage des vereinfachten Verfahrens nach § 246 Abs. 9 BauGB umgesetzt. Die zeitlich befristete Sonderregelung sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2019 eine Baugenehmigung vorliegen müsste.

Sobald die Ergebnisse der weiteren fachlichen Prüfungen vorliegen, entscheidet die Stadtverwaltung, ob der Zwiegeracker weiterhin für das Projekt genutzt werden soll. Ist dies der Fall, wird das übliche Planungsverfahren zur politischen Entscheidung in den Gemeinderat eingebracht. Damit wird eine vertiefte Diskussion in der Bürgerschaft und den gemeinderätlichen Gremien mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung von Wohnraum ermöglicht. Nachdem alle Flächenvorschläge geprüft sind, wird die Verwaltung über die Ergebnisse informieren und mit der Bürgerschaft darüber diskutieren. Die Stadtverwaltung hat den Bürgerverein St. Georgen und den Verein zum Erhalt der Schönbergwiesen über dieses Vorgehen informiert.

Das Projekt „Einfach Gemeinsam Wohnen“ ist entstanden, weil der hohe Bedarf an Wohnraum die ganze Stadtgesellschaft betrifft – vor allem aber Bevölkerungsgruppen, die auf günstigen Wohnraum angewiesen sind. Dafür hat der Bundesgesetzgeber eine spezielle, zeitlich befristete Sonderregelung geschaffen. Ziel der Stadtverwaltung ist es, Wohnraum für Menschen mit und ohne Fluchthintergrund in gemischten Quartieren zu schaffen. Derzeit leben rund 2.600 Geflüchtete über das Stadtgebiet verteilt in Freiburg, davon 1.900 in Gemeinschaftsunterkünften.

Gemischte Quartiere sind ein wichtiger Baustein für das soziale Miteinander. Daher zielen die integrationspolitischen Bemühungen der Stadt darauf, dass Geflüchtete, die nach Freiburg gekommen sind und hier eine Bleibeperspektive haben, sich in die Stadtgesellschaft integrieren und hier selbstbestimmt leben können, unabhängig von staatlichen Leistungen. Neben der Integration in den Arbeitsmarkt und in das Rechts- und Wertesystem ist dabei gerade auch die Integration in den Wohnungsmarkt nötig.

Im Dezember 2018 wurden die Ortsvorsteher von Munzingen und Ebnet und der Bürgervereinsvorsitzende von St. Georgen in einem Gespräch vom Ersten Bürgermeister Ulrich von Kirchbach und Bürgermeister Stefan Breiter über die Vorhaben informiert, am 14. Februar gab es dazu eine Pressekonferenz. Zusätzlich hat die Stadt in Ortschaftsratssitzungen und auf Bürgerversammlungen in Munzingen und Ebnet die geplanten Bauprojekte vorgestellt.

Aus den Ortschaften kamen Kritik, Anmerkungen und Vorschläge für alternative Flächen. Die Verwaltung hat alle Bedenken aufgenommen und nach Lösungen gesucht, wie das gesamtstädtische Interesse an Integration und die Interessen vor Ort verbunden werden können.

In Munzingen und Ebnet wurden die Planungen angepasst, in Bürgerversammlungen vorgestellt und mit der Bürgerschaft öffentlich diskutiert. Dort ist nun Wohnraum für jeweils zwölf geflüchtete Familien mit Bleibeperspektive und daneben Wohnraum für weitere Freiburger Bevölkerungsgruppen mit und ohne Wohnberechtigungsschein geplant. Sobald die Vorhaben konkretisiert sind, werden sie in Abstimmung mit den Ortschaftsräten in der zweiten Jahreshälfte noch einmal präsentiert.
 
Eintrag vom: 21.04.2019  




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