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Dienstag, 16. April 2024
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Karlsruhe: Neues Kapitel für Leuchtreklame
Satzung soll die Gestaltung von Werbeanlagen in der Innenstadt ab 2020 regeln

Ein schlüssiges, geordnetes Stadtbild statt blinkender Leuchtwerbung und "Lichtverschmutzung" – so könnte die Karlsruher City irgendwann dauerhaft aussehen. Um das Erscheinungsbild der Kaiserstraße und die dortige Aufenthaltsqualität aufzuwerten, beauftragte der Planungsausschuss nun einstimmig die Verwaltung damit, eine Werbeanlagensatzung auszuarbeiten.

Bürgermeister Daniel Fluhrer warb ausdrücklich für das vorgeschlagene Vorgehen, in dem er betonte, "mit der Neugestaltung unserer Innenstadt für die Zeit nach der Baumaßnahme zur Kombilösung wird für Karlsruhe essentiell auch in Fragen der Werbung, Gestaltung und Möblierung ein neues Qualitätsniveau eingeführt."

Reklame-Dynamik fördert Trading-Down-Effekt

Hintergrund ist eine deutliche Zunahme großformatiger Reklame an Fassaden mit bewegtem Licht und wechselnden Motiven, was insgesamt einen Trading-Down-Effekt – den Trend zum Leerstand mit ausbleibender Kaufkraft - fördert. Im Zuge der Innenstadtumgestaltung durch die Kombilösung soll deshalb die Chance ergriffen werden, den Charme des Stadtkerns zu erhöhen und die Wandlungsdynamik des Zentrums zu steuern. Hierzu reichen Bauordnungs- und Planfeststellungsrecht derzeit nicht aus.

Konkret soll dann Werbung im Stadtbild den Gebäuden, Plätzen und Stadträumen untergeordnet und einheitlicher gestaltet sein. Etwa könnte blinkende Werbung ausgeschlossen werden. Parallel soll eine Satzung auch die Gestaltung von Markisen, Automaten, Fenstern und Schaufenstern regeln, da diese Elemente ebenfalls das Stadtbild beeinflussen.

Gefordert und vielfach diskutiert wurde eine Werbeanlagensatzung bereits im Beteiligungsprozess zum City-Gutachten als Baustein zur Verbesserung des Innenstadtbildes. Auch eine nicht repräsentative Online-Befragung auf dem Beteiligungsportal der Stadt zeigte den Wunsch nach Eindämmung von bewegter Reklame sowie der Steuerung von Platzverbrauch. Im Detail will die Verwaltung ihren Entwurf im Oktober vorstellen, so dass die Satzung 2020 gültig werden könnte.
 
Eintrag vom: 23.03.2019  




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