Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Upload-Filter: Hauruck-Entscheidung verhindert
vzbv beteiligt sich an erfolgreichem Aufruf gegen vorgezogene Abstimmung

Die Reform des europäischen Urheberrechts geht in die heiße Phase: Uploadfilter bilden das zentrale Element des EU-Reformvorstoßes. Der Koalitionsvertrag spricht sich zwar eindeutig gegen verpflichtende Uploadfilter aus. Trotzdem hat die Bundesregierung zugestimmt, diese durch Artikel 13 der Richtlinie einzuführen. In einem Brief an die Fraktionsvorsitzenden des Europaparlaments haben Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Internetkultur gefordert, die Entscheidung über Uploadfilter im Europäischen Parlament nicht vorzuverlegen, besser sogar sie zu verschieben. Andernfalls könnte aus Sicht des Bündnisses das Bild, das insbesondere junge Leute von der europäischen Gesetzgebung haben, nachhaltig beschädigt werden.

„Kurz vor der Europawahl wäre es ein völlig falsches Signal an junge Wählerinnen und Wähler gewesen, die Abstimmung über Uploadfilter vorzuverlegen. Natürlich liegt die Vermutung nahe, dass man hiermit den europaweiten Protesten am 23. März gegen Artikel 13 zuvorkommen wollte. Das ist mindestens schlechter Stil“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Mit Ihrem Vorstoß, die Entscheidung über Uploadfilter vorzuverlegen, konnte sich die Europäische Volkspartei nicht durchsetzen

„Dass eine Vorverlegung jetzt vom Tisch ist, hängt maßgeblich mit den Protesten vor allem junger Menschen im Netz und auf der Straße zusammen. Davor kann man nur den Hut ziehen.“
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Eintrag vom: 13.03.2019  




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