Stadt Karlsruhe gibt auf Webseite aktuelle Informationen
Nach derzeitigem Stand tritt Großbritannien am 29. März 2019 aus der Europäischen Union (EU) aus. Die Rechtsfolgen können für die Zeit danach sehr unterschiedlich sein. Im Falle eines geregelten Austritts sind die Rechtsfolgen in einem Austrittsabkommen mit der EU festgelegt. In einer Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 gelten die Freizügigkeitsregeln der EU fort. Während dieser Zeit wird Großbritannien grundsätzlich weiter wie ein EU-Mitgliedsstaat behandelt und die Freizügigkeitsrechte für betroffene Personen mit britischer Staatsangehörigkeit auf Lebenszeit weitgehend erhalten.
Im Falle eines ungeregelten Austritts aus der EU, also eines Austritts ohne Austrittsabkommen, ändert sich dauerhaft die Rechtsstellung der betroffenen britischen Staatsangehörigen. Sie verlieren den Status als Unionsbürger oder Familienangehöriger eines Unionsbürgers und werden zu Drittstaatsangehörigen. In einer Übergangszeit von zunächst drei Monaten können bisher freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen weiter ohne Aufenthaltstitel in Deutschland leben und arbeiten. Eine Ausreise ist nicht erforderlich.
Bis zum Ablauf der Übergangszeit sind jedoch alle Betroffenen aufgefordert, bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag zu stellen, wenn sie über diesen Zeitraum hinaus in Deutschland bleiben wollen. Um eine möglichst unkomplizierte Bearbeitung zu gewährleisten, hat das Ordnungs- und Bürgeramt der Stadt Karlsruhe hierfür unter www.karlsruhe.de/brexit ein online Registrierungsportal eingerichtet. Sämtliche betroffenen Personen werden in den nächsten Tagen vom Ordnungs- und Bürgeramt angeschrieben und über das Portal informiert. |