Das Ordnungs- und BĂŒrgeramt versteigert nicht Abgeholtes aus dem FundbĂŒro
Vor mehr als zwei Jahren versteigerte das Karlsruher Ordnungs- und BĂŒrgeramt zum ersten Mal GegenstĂ€nde aus dem FundbĂŒro, die zuvor nicht abgeholt wurden. Die regelmĂ€Ăigen Internetauktionen erfreuen sich seitdem groĂer Beliebtheit. Etwa 500 Artikel finden bei jeder einzelnen Versteigerung neue Besitzerinnen oder Besitzer.
Ab Donnerstag, 28. Februar, haben Interessierte wieder die Möglichkeit, sich auf www.sonderauktionen.net die neue Palette potenzieller SchnĂ€ppchen anzuschauen. Auch dieses Mal kommen wieder viele FahrrĂ€der, Smartphones, Uhren und Brillen unter den virtuellen Hammer. Ab dem 28. MĂ€rz kann dann nach dem sogenannten "Count-Down-Prinzip" mitgeboten werden. Das bedeutet, dass die Online-Auktion mit einem Höchstpreis beginnt, der wĂ€hrend der nĂ€chsten zehn Tage automatisch immer weiter fĂ€llt. Um mitmachen zu können, mĂŒssen sich Interessierte zuvor auf der Internetplattform anmelden. |