Prolixletter
Donnerstag, 21. November 2024
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Bürgerentscheid Dietenbach am 24. Februar
Letzte Infos des Wahlamtes zum Entscheid

Am Sonntag, 24. Februar, sind rund 172.000 Bürgerinnen und Bürger für den Bürgerentscheid Dietenbach abstimmungsberechtigt. Die 108 Wahllokale in 41 Gebäuden der Stadt sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Rund 1.150 Wahlhelfende sind an diesem Tag im Einsatz, darunter etwa 750 Bürgerinnen und Bürger.

Wählen im Wahllokal
101 Wahllokale (94 Prozent) sind rollstuhlgerecht zugänglich. Im „Wahllokalfinder“ auf www.freiburg.de/wahllokalfinder kann man sich die rollstuhlgerechten Wahllokale anzeigen lassen. Gibt man dort seine Wohnanschrift ein, erscheinen Anschrift und Außenansicht des Wahlgebäudes oder ein Ausschnitt des Stadtplans, und die Angabe, ob das Wahllokal rollstuhlgerecht ist. Welche Lokale rollstuhlgerecht erreichbar sind, erfährt man auch unter Tel. 0761/201-5558. Sollte das Wahllokal nicht stufenlos erreichbar sein, werden auf Wunsch rollstuhlgerechte Alternativen angeboten, verbunden mit dem Hinweis, dass man für die Stimmabgabe dort vorher einen Wahlschein beantragen muss.
Das Briefwahlergebnis wird von 40 Briefwahlvorständen ermittelt.

Benachrichtigung und Stimmzettel
Den Stimmzettel erhält man im Wahllokal. Wählen kann man nur im Wahlraum des Bezirks, in dessen Wählerverzeichnis man eingetragen ist. Das Wahllokal und die Information, ob der Zugang rollstuhlgerecht ist, geht aus der Wahlbenachrichtigung hervor, die den Wahlberechtigten bis zum 3. Februar zugestellt wurde. Die Benachrichtigung oder der Wahlschein und ein Ausweis sind mitzubringen. Wer die Benachrichtigung verloren oder keinen gültigen Wahlschein hat, muss anhand des Ausweises im Wahlraum feststellen lassen, ob man in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Wählen per Briefwahl
Für die Briefwahl ist die Beantragung eines Wahlscheins erforderlich. Der Wahlschein wird immer zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugeschickt. Er berechtigt zur Briefwahl oder zur Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal in Freiburg. Bei der Stimmabgabe im Wahllokal muss der Wahlschein vorgelegt werden. Einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag, wer ins Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wahlberechtigte, die nicht eingetragen sind, erhalten den Wahlschein, wenn sie nachweisen, dass sie den fristgerechten Antrag auf Eintragung nicht selbst verschuldet versäumt haben.

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt, Fehrenbachallee 12 abholt, kann dort auch gleich abstimmen und seinen Wahlbrief in die Urne einwerfen. Das Wahlamt ist für die Briefwahl bis Freitag, 22. Februar, von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Am Samstag, 23. Februar, ist das Amt von 8 bis 12 Uhr offen, am Wahlsonntag, 24. Februar, von 8 bis 18 Uhr.

Briefwahlanträge sind bis Freitag, 22. Februar, 18 Uhr beim Amt für Bürgerservice und Informationsmanagement / Wahlamt, Fehrenbachallee 12 möglich. Sie sind persönlich bei Vorsprache, über das Internet (www.freiburg.de/briefwahl), per E-Mail (wahlamt@stadt.freiburg.de), schriftlich oder per Fax (0761/201-5598) zu stellen, nicht telefonisch.

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann der Antrag bis zum Wahltag um 15 Uhr beim Wahlamt gestellt werden. Falls ein beantragter Wahlschein nicht zugegangen ist, wird nach glaubhafter Versicherung bis Samstag, 23. Februar, 12 Uhr ein neuer Wahlschein ausgestellt. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine Vollmacht vorlegen. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18 Uhr beim Wahlamt eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Weitere Hinweise zur Briefwahl stehen auf dem Merkblatt, das mit den Briefwahlunterlagen versandt wird.

Abgestimmt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die auf dem Stimmzettel formulierte Frage „Soll das Dietenbachgebiet unbebaut bleiben?“ muss mit Ja oder Nein beantwortet werden.
Ob Briefwahl oder Stimmabgabe im Wahllokal: Wahlberechtigte müssen ihre Stimme persönlich abgeben. Nur wer nicht schreiben oder lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist, darf sich von einer anderen Person beim Wählen helfen lassen. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Stimme. Sie darf nur in der Wahlkabine abgegeben werden. Wer keine oder mehr als eine Stimme vergibt oder Änderungen vornimmt, macht die Stimme ungültig.

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte
Blinde oder sehbehinderte Wähler können zur Kennzeichnung des Stimmzettels eine Stimmzettelschablone benutzen. Das Wahlamt der Stadt Freiburg hat mit Hilfe des Blinden- und Sehbehindertenverein Südbaden für den Bürgerentscheid Stimmzettelschablonen für Sehbehinderte beschafft. Sie wurden vom Amt für Soziales und Senioren (ASS) an alle Personen, die das Versorgungsamt als „blind“ einstuft, per Post versandt. Zusätzlicher Bedarf kann direkt im ASS (Tel. 201-3626 oder -3693) angefordert werden.

Der Stimmzettel wird in die Wahlschablone eingelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?
Die gestellte Frage wird in dem Sinne entschieden, indem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde. Diese Mehrheit muss mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten betragen – das ist das sogenannte „Abstimmungsquorum“. Dies sind derzeit ca. 34.500 Stimmberechtigte. Wird das Quorum nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats. Er kann allerdings innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid revidiert werden.

Ergebnisermittlung
Nach Schließung der Wahllokale beginnen die Mitglieder der Wahlvorstände mit der öffentlichen Ermittlung des Wahlergebnisses. Sie melden die Einzelergebnisse an das zentrale Wahlbüro. Dort werden sie zum vorläufigen Gesamtergebnis zusammengestellt. Zwischenergebnisse können am Wahlabend ab etwa 18.15 Uhr unter www.freiburg.de laufend abgerufen werden. Mit dem vorläufigen Endergebnis ist gegen 19.15 Uhr zu rechnen.

Zudem gibt es am Abend der Abstimmung eine öffentliche Präsentation und Kommentierung der Auszählung. Ab 18 Uhr kann in der Kantine des Rathauses im Stühlinger der Eingang der Ergebnisse aus den Wahlbezirken live mitverfolgt werden.

Das amtliche Endergebnis stellt der Gemeindewahlausschuss in öffentlicher Sitzung am Mittwoch, 27. Februar, um 13.30 Uhr im Konferenzzentrum des Rathauses im Stühlinger (Raum Lorettoberg) fest.
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Eintrag vom: 14.02.2019  




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