Streusalz belastet die Umwelt - Sand, Kies, Splitt als Streumittel gut geeignet
Sinkende Temperaturen erinnern jetzt an eine – unliebsame - Pflicht für alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer: Wie in den meisten Städten sind auch in Freiburg die Straßenanlieger verpflichtet, die öffentlichen Gehwege in geschlossener Ortslage von Schnee und Eis zu räumen. In einigen Bereichen der Innenstand leistet die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF) den Reinigungs- und Winterdienst, für den eine Gebühr erhoben wird.
Generell müssen die Gehwege das ganze Jahr über von Abfällen, Laub und Schmutz gereinigt werden. Hierzu zählen auch die Flächen um die im Gehwegbereich stehenden Straßenbäume. Die Gehwege sind bei Bedarf, mindestens aber einmal wöchentlich, zu reinigen.
Beim Räumen und Streuen dürfen nach der städtischen Gehwegreinigungssatzung keine Auftausalze oder Chemikalien verwendet werden. Ihr Einsatz ist wegen ihrer vielfältigen, umweltschädlichen Wirkungen auf Fauna und Flora, Boden und Grundwasser untersagt. Hinzu kommt, dass Haustiere wegen der oftmals ätzenden Eigenschaften solcher Streumittel unter entzündeten und schlecht heilenden Pfoten leiden können. Fahrzeuge und Brücken werden durch Korrosion beschädigt und müssen ggf. mit hohen Kosten repariert bzw. saniert werden.
Hier die wichtigsten Bestimmungen:
Gesäubert werden müssen die Wege mindestens einmal wöchentlich von Abfällen, Laub und Schmutz. Bei Eis und Schnee muss der Gehweg zwischen 7 und 20 Uhr (an Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr) geräumt und gestreut werden. Aus Gründen des Umweltschutzes dürfen nur Splitt oder Asche, nicht jedoch Salze oder andere auftauende Chemikalien verwendet werden. Bei Verstößen kann die Stadtverwaltung ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.
Näheres steht in der Gehwegreinigungssatzung, die man im Internet findet ... |