Die jährlichen Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung werden ab Montag, dem 4. Februar, verschickt. Im Auftrag der Stadt Freiburg versendet die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Freiburg (ASF) ca. 109.000 Abfallgebührenbescheide an die Freiburger Privathaushalte und Gewerbebetriebe. Mit ihrem Bescheid erhalten alle Empfänger auch die aktuellen Gebührenmarken für ihre Restmüllbehälter.
Für Informationen zu einzelnen Bescheiden stehen die Mitarbeiter/innen der ASF persönlich und am Telefon zur Verfügung. Dennoch ist es möglich, dass nicht alle Anrufe sofort angenommen werden können. Die ASF empfiehlt deshalb, mit Rückfragen ein paar Tage zu warten oder eine E-Mail zu schicken.
Viele Bürgerinnen und Bürger wollen das Volumen oder den Entleerungsrhythmus ihrer Restmülltonne ändern. Dazu können sie einen formlosen Antrag zusammen mit ihrer Gebührenmarke für 2019 an die ASF senden. Für den damit verbundenen Service berechnet die Stadt Freiburg Verwaltungsgebühren: Der Tausch der Jahresmarke beispielsweise beim Wechsel von der 14-tägliche zur wöchentlichen Restmüllabfuhr kostet pauschal 8,95 Euro, für den Austausch eines Restmüllbehälters werden 25,24 Euro und für die Lieferung einer abschließbaren Mülltonne 57,98 Euro berechnet.
Die Abfallgebühr muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheides bezahlt werden, sonst fallen Mahnkosten an.
Das gilt auch bei Änderungswünschen, Unstimmigkeiten oder Widersprüchen. Zudem bittet die ASF alle Bürgerinnen und Bürger, die aktuellen Gebührenmarken bis Ende Februar auf ihre Restmülltonnen zu kleben.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gebührenstelle der ASF unter der Telefonnummer: 76707-430, per E-Mail unter info@abfallwirtschaft-freiburg.de von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 17 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 15.30 Uhr in der Hermann-Mitsch-Straße 26 zur Verfügung. |