Interviewer befragen 51.000 Haushalte in Baden-Württemberg
Der Mikrozensus 2019 hat begonnen. Über das ganze Jahr hinweg werden in über 900 Gemeinden in Baden-Württemberg 51.000 Haushalte von Interviewern des Statistischen Landesamtes befragt. Neben dem Grundprogramm zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Befragten werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung.
Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten werden kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1.000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt.
In einem mathematischen Zufallsverfahren werden zunächst Gebäude bzw. Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte darin wohnen und kündigen sich mit einem handschriftlich ergänzten Schreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.
Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes aus und erfassen die Antworten mit einem Laptop. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.
Die Befragung mit Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Es ist aber auch möglich, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden sie anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet. |